Unternehmensinsolvenz

MD Plants GmbH

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für MD Plants GmbH mit Sitz in Bad Breisig (Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, HRB 31343). 1 Bekanntmachung vom 12. Mai 2026 bis 12. Mai 2026.

Stammdaten

SitzBad Breisig
GerichtAmtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler
Aktenzeichen6 IN 129/25
HandelsregisterKoblenz, HRB 31343
BundeslandRheinland-Pfalz
BrancheAgrar, Tiere & Forstwirtschaft
Zeitraum12. Mai 2026 – 12. Mai 2026
Bekanntmachungen1

Bekanntmachungen im Überblick

Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1Abweisungen mangels MasseAz. 6 IN 129/25

    6 IN 129/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MD Plants GmbH, Mönchsheider Weg 16, 53498 Bad Breisig (AG Koblenz, HRB 31343), vertr. d.: Dr. Norbert Maria Neuhaus, Mönchsheider Weg 16, 53498 Bad Breisig, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 06.03.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, Wilhelmstr. 55-57, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler an. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, 06.03.2026 Hinweise zum Datenschutz: Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 55 Bundesdatenschutzgesetz und § 43 Landesdatenschutzgesetz finden Sie auf der Startseite des Internetauftritts des Gerichts: www.agaw.justiz.rlp.de. Auf Wunsch übersenden wir diese Information auch in Papierform.

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

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