Unternehmensinsolvenz

MAUREACE GmbH

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für MAUREACE GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 102205). 2 Bekanntmachungen vom 18. März 2026 bis 12. Mai 2026.

Stammdaten

SitzKöln
GerichtAmtsgericht Köln
Aktenzeichen70g IN 264/25
HandelsregisterKöln, HRB 102205
BundeslandNordrhein-Westfalen
BrancheEinzelhandel & E-Commerce (Inkl. Textilhandel)
Zeitraum18. März 2026 – 12. Mai 2026
Bekanntmachungen2

Bekanntmachungen im Überblick

Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1Abweisungen mangels MasseAz. 70g IN 264/25

    Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70g IN 264/25 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 102205 eingetragenen MAUREACE GmbH, Moltkestraße 10, Köln, Gambia, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Marica Verde, Hovestraße 4, 53179 Bonn Geschäftszweig: (Online) Vertriebsgesellschaft von Bekleidung. ist der am 12.09.2025 bei Gericht eingegangene Antrag eines Gläubigers vom 10.09.2025 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch Beschluss vom 18.03.2026 mangels Masse abgewiesen worden. Amtsgericht Köln, 18.03.2026

  2. Nr. 2SonstigesAz. 70g IN 264/25

    Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70g IN 264/25 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 102205 eingetragenen MAUREACE GmbH, Moltkestraße 10, 50674 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Marica Verde, Hovestraße 4, 53179 Bonn wird der Beschluss vom 18.03.2026 gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass der Beschluss wie folgt lautet: .....wird der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen mangels Masse abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Schuldnerin. G r ü n d e: Die Entscheidung beruht auf § 26 Abs. 1 InsO. Nach den Feststellungen des Gerichts liegt bei der Schuldnerin zwar ein Eröffnungsgrund vor, doch wird das schuldnerische Vermögen voraussichtlich nicht ausreichen, um nach der Eröffnung die Kosten des Insolvenzverfahrens (§ 54 InsO) zu decken. Dies ergibt sich aus dem schriftlichen Gutachten des vom Gericht beauftragten Sachverständigen Rechtsanwalt Dr. Franz Zilkens, Hohenzollernring 72, 50672 Köln vom 17.02.2026. Ein ausreichender Kostenvorschuss ist nicht gezahlt worden. Die Kostenentscheidung beruht auf § 4 InsO, § 91 ZPO sowie auf § 58 Abs. 1, 2, §§ 23, 29 GKG. Romeleit Richter am Amtsgericht 18.03.2026..." Gründe: Aufgrund eines Softwarefehlers wurde in der elektronischen Akte nur ein unvollständiger Beschluss erzeugt. Im Übrigen bleibt der Beschluss vom 18.03.2026 aufrechterhalten. 70g IN 264/25 Amtsgericht Köln, 12.05.2026

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

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