Unternehmensinsolvenz

MÄC GEIZ Handelsgesellschaft mbH

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für MÄC GEIZ Handelsgesellschaft mbH mit Sitz in Landsberg (Amtsgericht Halle (Saale), HRB 13277). 7 Bekanntmachungen vom 12. Mai 2026 bis 05. August 2026.

Stammdaten

SitzLandsberg
GerichtAmtsgericht Halle (Saale)
HandelsregisterStendal, HRB 13277
BundeslandSachsen-Anhalt
BrancheEinzelhandel & E-Commerce (Inkl. Textilhandel)
Zeitraum12. Mai 2026 – 05. August 2026
Bekanntmachungen7

MÄC GEIZ Handelsgesellschaft mbH im Blick behalten

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Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1SicherungsmaßnahmenAz. 59 IN 206/26

    11.05.2026 Amtsgericht Halle (Saale) Beschluss 59 IN 206/26 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MÄC GEIZ Handelsgesellschaft mbH, Zörbiger Straße 6 b, 06188 Landsberg (AG Stendal, HRB 13277), vertreten durch: Rüdiger Grommes, Zörbiger Straße 6 b, 06188 Landsberg, (Geschäftsführer), - Antragstellerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte AndresPartner Partg mbH, Bennigsen-Platz 1, 40474 Düsseldorf, hat die Antragstellerin einen Antrag auf Anordnung der Eigenverwaltung gestellt. 1. Gemäß § 270b Abs. 1 InsO wird die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet. 2. Gemäß § 270a Abs. 1 InsO wird zum vorläufigen Sachwalter bestellt: Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther, Franzosenweg 20, D 06112 Halle (Saale), Tel.: 0345/212220, Fax: 0345/2122222, E-Mail: inso@floether-wissing.de. Die Antragstellerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des vorläufigen Sachwalters ihr Vermögen weiter zu verwalten und darüber zu verfügen. 3. Gemäß § 270c Abs. 3 S. 1 i.V.m. § 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO wird angeordnet, Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Antragstellerin, untersagt werden, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind, und bereits begonnen Maßnahmen eingestellt werden. 4. Es wird gemäß § 270c Abs. 3 S. 1 i.V.m. § 21 Abs. 1 S. 1 InsO angeordnet, dass Zahlungen auf Beiträge der Arbeitnehmer zur Sozialversicherung im Sinne von § 266a StGB während des Insolvenzeröffnungsverfahrens nur mit Zustimmung des vorläufigen Sachwalters geleistet werden dürfen. 5. Es wird gemäß §§ 270c Abs. 3 S. 1, 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1a InsO ein vorläufiger Gläubigerausschuss eingesetzt. Zu Mitgliedern des vorläufigen Gläubigerausschusses werden bestimmt: - die Bundesagentur für Arbeit, vertreten durch die Agentur für Arbeit Magdeburg, diese vertreten durch Herrn Alexander Gloy, Hohepfortestraße 37, 39104 Magdeburg - Herr Rico Steinicke als Personalleiter (Head of HR), Zörbiger Str. 6b, 06188 Landsberg - Euler Hermes Deutschland, Niederlassung der Euler Hermes SA, Gasstraße 29, 22746 Hamburg, vertreten durch Herrn Rechtsanwalt Tim Wierzbinski 6. Der vorläufige Sachwalter wird mit der Durchführung der Zustellungen gemäß §§ 23 Abs. 1 S. 2, 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1, 8 Abs. 3 InsO beauftragt. 7. Der vorläufige Sachwalter wird gemäß § 274 Abs. 2 S. 2 InsO beauftragt, die Antragstellerin im Rahmen der Insolvenzgeldvorfinanzierung, der insolvenzrechtlichen Buchführung und der Verhandlungen mit Kunden und Lieferanten zu unterstützen. 8. Zusätzlich wird der vorläufige Sachwalter beauftragt, als Sachverständiger zu prüfen, ob die internationale Zuständigkeit gegeben ist, ob ein Eröffnungsgrund vorliegt, ob das Vermögen zur Deckung der Kosten des Insolvenzverfahrens ausreicht und welche Aussichten für eine Fortführung des Unternehmens der Antragstellerin bestehen (§ 22 Abs. 1 Ziffer 3. 2. HS InsO) sowie ob die von der Antragstellerin angestrebte Sanierung Aussicht auf Erfolg hat. Dabei soll der Sachverständige auch Angaben dazu machen, in welchem Zeitraum die materiell-rechtliche Insolvenzreife eingetreten ist und es sollen insolvenzspezifische Ansprüche dargestellt werden. 9. Die Beteiligten werden auf folgende Umstände hingewiesen: - Der vorläufige Sachwalter soll gemäß §§ 270b Abs. 1 S. 1, 274 Abs. 2 S. 1 InsO die wirtschaftliche Lage der Antragstellerin prüfen und die Geschäftsführung sowie die Ausgaben für die Lebensführung überwachen; - der vorläufige Sachwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der Antragstellerin zu betreten; die Antragstellerin hat dem vorläufigen Sachwalter Einsicht in ihre Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten (§§ 274 Abs. 2, 22 Abs. 3 InsO). - Stellt der vorläufige Sachwalter Umstände fest, die erwarten lassen, dass die Fortsetzung der Eigenverwaltung zu Nachteilen für die Gläubiger führen wird, so hat er dies unverzüglich dem vorläufigen Gläubigerausschuss und dem Insolvenzgericht anzuzeigen (§§ 270b Abs. 1 S. 1, 274 Abs. 3 InsO). - Verbindlichkeiten, die nicht zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb gehören, soll die Antragstellerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Sachwalters eingehen. Auch Verbindlichkeiten, die zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb gehören, soll sie nicht eingehen, wenn der vorläufige Sachwalter widerspricht (§ 275 Abs. 1 InsO). - Der vorläufige Sachwalter kann von der Antragstellerin verlangen, dass alle eingehenden Gelder nur von dem vorläufigen Sachwalter entgegengenommen und Zahlungen nur ihm geleistet werden (§ 275 Abs. 2 InsO). - Die Antragstellerin oder der vorläufige Sachwalter haben dem Gericht den Eintritt der Zahlungsunfähigkeit unverzüglich anzuzeigen (§ 270d Abs. 4 S. 1 InsO) G r ü n d e : Die vorläufige Eigenverwaltung war gemäß § 270b Abs. 1 S. 1 InsO anzuordnen, da die Eigenverwaltungsplanung der Antragstellerin vollständig und schlüssig ist und keine Umstände bekannt sind, aus denen sich ergibt, dass diese auf unzutreffenden Tatsachen beruht. Die Mitglieder des vorläufigen Gläubigerausschusses haben schriftlich mitgeteilt, dass sie vollständig informiert sind und auf eine Anhörung verzichten. Das Gericht hat die Markant Finanz AG nicht in den vorläufigen Gläubigerausschuss mit aufgenommen. Der Gläubigerausschuss soll gem. § 67 InsO paritätisch besetzt werden. Es sollen absonderungsberechtigte Gläubiger aufgenommen werden, solche sind nicht bekannt. Es sollen die Insolvenzgläubiger mit den höchsten Forderungen aufgenommen werden, aus diesem Grunde wurde Herr Gloy für die Bundesagentur für Arbeit aufgenommen und Herr Wierzbinski für die Euler Hermes Deutschland. Die Markant Finanz AG wurde nicht mit aufgenommen, da ihre Versicherten sich mit den Versicherten der Euler Hermes Deutschland überschneiden. Damit dürften die Lieferanten und die Versicherungen hinreichend vertreten sein. Weiter wurde Herr Steinicke als Vertreter der Arbeitnehmer aufgenommen. Ulmer Richterin am Amtsgericht

  2. Nr. 2SicherungsmaßnahmenAz. 59 IN 206/26

    59 IN 206/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MÄC GEIZ Handelsgesellschaft mbH, Zörbiger Straße 6 b, 06188 Landsberg (AG Stendal, HRB 13277), vertr. d.: Rüdiger Grommes, Zörbiger Straße 6 b, 06188 Landsberg, (Geschäftsführer), wurde gemäß § 270c Abs. 4 S. 1 InsO zusätzlich zu der am 11.05.2026 angeordneten vorläufigen Eigenverwaltung die Antragstellerin zur Begründung von Masseverbindlichkeiten ermächtigt. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Halle (Saale), 17.06.2026

  3. Nr. 3SonstigesAz. 59 IE 3/26

    Gesch.-Nr.: 59 IE 3/26.In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Mäc Geiz Handelsgesellschaft mbH, Zörbiger Straße 6, 06188 Landsberg (AG Stendal, HRB 13277), Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte AndresPartner, Bennigsen-Platz 1, 40474 Düsseldorf, erklärt sich das Amtsgericht Halle (Saale) für Insolvenzverfahren über das Vermögen der Unternehmen für zuständig, die der Unternehmensgruppe Kodi/Mäc-Geiz-Gruppe angehören, bestehend aus den Unternehmen Kodi Beteiligungs GmbH, HRB 35774 AG Wuppertal, Mäc Geiz Handelsgesellschaft mbH, HRB 13277 AG Stendal, Kodi Handels GmbH, HRB 39127 AG Duisburg, MTH Retail Services Germany GmbH, HRB18171, AG Stendal. G r ü n d e : Mit Schriftsatz vom 06.07.2026 hat die Antragstellerin beantragt, für die Verfahren der Unternehmensgruppe Kodi/Mäc-Geiz-Gruppe einen Gruppengerichtsstand zu begründen. Der Antrag ist zulässig. Die Antragstellerin gehört zu der Unternehmensgruppe Kodi/Mäc-Geiz-Gruppe. Es wurde ein zulässiger Eröffnungsantrag gestellt, dieser wird unter dem Aktenzeichen 59 IN 206/26 beim Amtsgericht Halle (Saale) geführt. Amtsgericht Halle (Saale), den 10.07.2026

  4. Nr. 4SonstigesAz. 59 IE 3/26

    59 IE 3/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Mäc Geiz Handelsgesellschaft mbH, Zörbiger Straße 6 B, 06188 Landsberg (AG Stendal, HRB 13277), hat das AG Halle (Saale) am 15.07.2026 beschlossen: Der Beschluss vom 10.07.2026 wird hinsichtlich der Adresse der Antragstellerin wegen eines Schreibfehlers wie folgt abgeändert: Mäc Geiz Handelsgesellschaft mbH, Zörbiger Straße 6 B, 06188 Landsberg (AG Stendal, HRB 13277), Amtsgericht Halle (Saale), 15.07.2026

  5. Nr. 5SonstigesAz. 59 IN 206/26

    59 IN 206/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MÄC GEIZ Handelsgesellschaft mbH, Zörbiger Straße 6 b, 06188 Landsberg (AG Stendal, HRB 13277), vertr. d.: Rüdiger Grommes, c/o MÄC GEIZ Handelsgesellschaft mbH, Zörbiger Straße 6 b, 06188 Landsberg, (Geschäftsführer), erging folgender Beschluss: Der Antragstellerin wird genehmigt, die laufenden Versicherungsprämien für die Haftpflichtversicherung der Mitglieder des vorläufigen Gläubigerausschusses in Höhe von 5.200,- € zzgl. gesetzlicher Versicherungssteuer von 19 %, mithin brutto 6.188,- € als Vorschuss für die Auslagen des Gläubigerausschusses für den Zeitraum vom 11.05.2026 bis zum 11.05.2027 aus der Insolvenzmasse zu zahlen. Amtsgericht Halle (Saale), 13.07.2026

  6. Nr. 6Entscheidungen im VerfahrenAz. 59 IN 206/26

    59 IN 206/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MÄC GEIZ Handelsgesellschaft mbH, Zörbiger Straße 6 b, 06188 Landsberg (AG Stendal, HRB 13277), vertr. d.: Rüdiger Grommes, c/o MÄC GEIZ Handelsgesellschaft mbH, Zörbiger Straße 6 b, 06188 Landsberg, (Geschäftsführer), hat das Amtsgericht Halle am 13.07.2026 beschlossen: Es wird ein Vorschuss auf die Auslagen des (vorläufigen) Sachwalters gemäß §§ 10, 4 Abs. 3 S. 2, 9 InsVV für die Versicherungsprämie der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung der Allianz Versicherungs-AG Nr. RWBO-261675213 (AS-6006485472) in Höhe von 6.188,- € inklusive Versicherungssteuer in Höhe von 19 % und zuzüglich Umsatzsteuer in Höhe von 19 %, also weitere 1.175,72 €, mithin insgesamt 7.363,72 € als Erst- und jährliche Folgeprämie festgesetzt und der Antragstellerin wird gestattet, den Vorschlussbetrag sowie die jährlichen Folgeprämien nebst Umsatzsteuer aus der Insolvenzmasse zu zahlen. Amtsgericht Halle (Saale), 13.07.2026

  7. Nr. 7EröffnungenAz. 59 IN 206/26

    59 IN 206/26 : Über das Vermögen der MÄC GEIZ Handelsgesellschaft mbH, Zörbiger Straße 6 b, 06188 Landsberg (AG Stendal, HRB 13277), vertr. d.: Rüdiger Grommes, c/o MÄC GEIZ Handelsgesellschaft mbH, Zörbiger Straße 6 b, 06188 Landsberg, (Geschäftsführer), ist am 01.08.2026 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Sachwalter ist: Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther, Franzosenweg 20, D 06112 Halle (Saale), Tel.: 0345/212220, Fax: 0345/2122222, E-Mail: inso@floether-wissing.de. Es wurde Eigenverwaltung der Schuldnerin angeordnet. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§ 270 Abs. 1 InsO). Die internationale Zuständigkeit des Amtsgerichts Halle (Saale) ergibt sich aus Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848, da die Schuldnerin den Mittelpunkt ihrer hauptsächlichen Interessen in der Bundesrepublik Deutschland hat. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Sachwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 15.09.2026 anzumelden; b) dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Das Verfahren wird mündlich durchgeführt. Vor dem Insolvenzgericht wird am Dienstag, 13.10.2026, 11:00 Uhr, Saal X.0.1, Justizzentrum, Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Schuldnerin sowie Stellungnahme des Sachwalters und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten. Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über - die Person des Sachwalters (§§ 274 Abs. 1, 57 InsO), - die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über: - die Wirksamkeit der Sachwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), - Beantragung der Sachwalterzustimmung (§ 277 Abs. 1 S. 1 InsO) - Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan, - die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), - besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 276 S. 1 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, - eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), - eine Beantragung der Aufhebung der Anordnung der Eigenverwaltung (§ 272 InsO), - eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung. Hinweis: - Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 276 S. 1 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist. - Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: - Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. - Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Halle (Saale), 04.08.2026

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

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