MAB Bau- und Baustoffhandel GmbH
Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für MAB Bau- und Baustoffhandel GmbH mit Sitz in Kassel (Amtsgericht Kassel, HRB 19557). 5 Bekanntmachungen vom 23. Januar 2026 bis 15. Juni 2026.
Stammdaten
| Sitz | Kassel |
|---|---|
| Gericht | Amtsgericht Kassel |
| Handelsregister | Kassel, HRB 19557 |
| Bundesland | Hessen |
| Branche | Baugewerbe & Handwerk (Inkl. Baunebengewerbe) |
| Zeitraum | 23. Januar 2026 – 15. Juni 2026 |
| Bekanntmachungen | 5 |
Bekanntmachungen im Überblick
Bekanntmachungen im Detail
Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de- Nr. 1SicherungsmaßnahmenAz. 666 IN 304/25 e
666 IN 304/25 e: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MAB Bau- und Baustoffhandel GmbH, Friedrich-Ebert-Straße 105, 34119 Kassel (AG Kassel, HRB 19557), vertr. d.: Mustafa Adnan Bükücü, (Geschäftsführer), ist am 23.01.2026 um 09:10 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Henning Jung, Wilhelmshöher Allee 270, 34131 Kassel, Tel.: 0561/3166311, Fax: 0561/3166312, E-Mail: Kassel@Westhelle-Partner.eu bestellt worden. Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Kassel, 23.01.2026
- Nr. 2Entscheidungen im VerfahrenAz. 666 IN 304/25 e
666 IN 304/25 e: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MAB Bau- und Baustoffhandel GmbH, Friedrich-Ebert-Straße 105, 34119 Kassel (AG Kassel, HRB 19557), vertr. d.: Mustafa Adnan Bükücü, (Geschäftsführer), ist die Anordnung der vorläufigen Verwaltung am 27.02.2026 aufgehoben worden. Amtsgericht Kassel, 27.02.2026
- Nr. 3SicherungsmaßnahmenAz. 666 IN 335/25 e
666 IN 335/25 e: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MAB Bau- und Baustoffhandel GmbH, Friedrich-Ebert-Straße 105, 34119 Kassel (AG Kassel, HRB 19557), vertr. d.: Mustafa Adnan Bükücü, (Geschäftsführer), ist am 11.03.2026 um 12:00 Uhr ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen sowie die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Henning Jung, Wilhelmshöher Allee 270, 34131 Kassel, Tel.: 0561/3166311, Fax: 0561/3166312, E-Mail: Kassel@Westhelle-Partner.eu bestellt worden. Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Kassel, 11.03.2026
- Nr. 4EröffnungenAz. 666 IN 335/25 e
666 IN 335/25 e: Über das Vermögen der MAB Bau- und Baustoffhandel GmbH, Friedrich-Ebert-Straße 105, 34119 Kassel (AG Kassel, HRB 19557), vertr. d.: Mustafa Adnan Bükücü, (Geschäftsführer), ist am 20.04.2026 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Henning Jung, Wilhelmshöher Allee 270, 34131 Kassel, Tel.: 0561/3166311, Fax: 0561/3166312, E-Mail: Kassel@Westhelle-Partner.eu. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 05.06.2026 anzumelden; b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO). Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 17.07.2026. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: > Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, > Anträge über: * die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO), * die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über: * die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), * Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), * eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), * den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan, * die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), * besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, * eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), * eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO), * Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO), * eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung. Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (05.06.2026) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (17.07.2026), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt. Hinweise: > Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden. > Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt. > Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: > Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. > Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht. > Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Kassel, 21.04.2026
- Nr. 5Entscheidungen im VerfahrenAz. 666 IN 335/25 e
666 IN 335/25 e: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MAB Bau- und Baustoffhandel GmbH, Friedrich-Ebert-Straße 105, 34119 Kassel (AG Kassel, HRB 19557), vertr. d.: Mustafa Adnan Bükücü, GF MAB Bau- und Baustoffhandel GmbH, Hübenröder Straße 21, 37217 Witzenhausen, (Geschäftsführer), wird angeordnet, dass der Geschäftsführer der Schuldnerin, Mustafa Adnan Bükücü, die folgenden Unterlagen zum unten genannten Termin mitzubringen hat: o Handelsregisterauszug o Gesellschaftsverträge nebst Versammlungsprotokollen o Kontoauszüge (letzten zwei Jahre) o Bankunterlagen (Darlehensverträge, Sicherheitenverträge etc.) o Forderungslisten o Liste der Gläubiger mit Adresse und Aktenzeichen o sonstige Vertragsunterlagen o Personalunterlagen und -verträge o Fotokopie der Allgemeinen Geschäftsbedingungen o Bilanzen der letzten fünf Jahre sowie letzte BWA o monatliche Summen- und Saldenlisten der letzten fünf Jahre o monatliche Bestandslisten "Personenkonten Kreditoren" bzw. OPOS o Liste "Kreditoren ausgeglichene und offene Posten" der letzten fünf Jahre o Übertragung der elektronischen Buchhaltung (Mandantenübertragung oder Sicherung) zum Import in Datev o Grundbuchunterlagen o Anlagenverzeichnis o sonstige Betriebsunterlagen o Kopie eventueller Miet- und Leasingverträge o Kopie der Fahrzeugbriefe o letzten Steuerbescheid o Kopie der Gewerbeanmeldung und ggf. -abmeldung o Pfändungs- und Zwangsvollstreckungsunterlagen o Schriftverkehr mit Gläubigern, insbesondere betreffend Stundung und Ratenzahlung und Abwendung von Vollstreckungsmaßnahmen o Nachweise über Zahlungen an Gläubiger in den vergangenen zwei Jahren, (insbesondere auf Insolvenzanträge / Zwangsvollstreckungsaufträge) o Auszug aus dem Transparenzregister Des Weiteren wird angeordnet - sollten etwaige der zuvor genannten Unterlagen nicht auffindbar/beschaffbar sein - , dass der Geschäftsführer der Schuldnerin zu Protokoll des Gerichts an Eides statt versichert, dass er die von ihm verlangten Unterlagen tatsächlich nicht hat bzw. nicht auffinden kann. Zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung wird das persönliche Erscheinen des Geschäftsführers der Schuldnerin angeordnet. Termin zur Abgabe der Unterlagen sowie der eidesstattlichen Versicherung gemäß §§ 98, 101 Abs. 1 Satz 1, 2 InsO wird bestimmt auf Montag, 27.07.2026, 09:30 Uhr, Saal 234, Amtsgericht Kassel, Friedrichsstraße 32 - 34, 34117 Kassel Hinweis: Sollte der Geschäftsführer der Schuldnerin die erforderlichen Unterlagen bereits vor dem Termin vollständig an den Insolvenzverwalter übergeben haben, so erfolgt die Aufhebung des obigen Termins mit gesondertem Beschluss. Amtsgericht Kassel, 12.06.2026
Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.