M&M food service GmbH
Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für M&M food service GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 112475). 5 Bekanntmachungen vom 06. März 2026 bis 15. Juni 2026.
Stammdaten
| Sitz | Frankfurt am Main |
|---|---|
| Gericht | Amtsgericht Frankfurt am Main |
| Handelsregister | Frankfurt am Main, HRB 112475 |
| Bundesland | Hessen |
| Branche | Einzelhandel & E-Commerce (Inkl. Textilhandel) |
| Zeitraum | 06. März 2026 – 15. Juni 2026 |
| Bekanntmachungen | 5 |
Bekanntmachungen im Überblick
Bekanntmachungen im Detail
Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de- Nr. 1SicherungsmaßnahmenAz. 810 IN 1747/25 M-82-
810 IN 1747/25 M-82-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der M&M Food Service GmbH, Schwedlerstraße 1-4, 60314 Frankfurt am Main, vertr. d.: Carl Nikolaus Mroch (Geschäftsführer), ist am 05.03.2026 um 12:25 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Nicolai Fischer, White & Case LLP, Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 36 50 69 98 0, Fax: 069/ 36 50 6998 5555, E-Mail: nicolai.fischer@whitecase.com bestellt worden. Amtsgericht Frankfurt am Main, 05.03.2026
- Nr. 2SicherungsmaßnahmenAz. 810 IN 1747/25 M-82-
810 IN 1747/25 M-82-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der M&M Food Service GmbH, Schwedlerstraße 1-4, 60314 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 112475), vertr. d.: Carl Nikolaus Mroch, Intzestraße 1, 60314 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), ist die Anordnung der vorläufigen Verwaltung am aufgehoben worden. Amtsgericht Frankfurt am Main
- Nr. 3SicherungsmaßnahmenAz. 810 IN 447/26 M-82-
810 IN 447/26 M-82-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der M&M food service GmbH, Schwedlerstraße 1-4, 60314 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 112475), vertr. d.: Karl Nikolaus Mroch, Intzestraße 1, 60314 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), ist am 18.03.2026 um 11:06 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Nicolai Fischer, White & Case LLP, Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 36 50 69 98 0, Fax: 069/ 36 50 6998 5555, E-Mail: nicolai.fischer@whitecase.com bestellt worden. Amtsgericht Frankfurt am Main, 18.03.2026
- Nr. 4EröffnungenAz. 810 IN 447/26 M-82-
810 IN 447/26 M-82-: In dem Insolvenzverfahren M&M food service GmbH, Schwedlerstraße 1-4, 60314 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 112475), vertreten durch: Karl Nikolaus Mroch, Intzestraße 1, 60314 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wurde am 10.06.2026 um 09:48 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt: Rechtsanwalt Dr. Nicolai Fischer, White & Case LLP, Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 36 50 69 98 0, Fax: 069/ 36 50 6998 5555, E-Mail: nicolai.fischer@whitecase.com. Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter. Hinweise: Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 10.06.2026
- Nr. 5EröffnungenAz. 810 IN 447/26 M-14-7
810 IN 447/26 M-14-7 Am 10.06.2026 um 09:48 Uhr ist das Insolvenzverfahren M&M food service GmbH, Schwedlerstraße 1-4, 60314 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 112475), vertreten durch: Karl Nikolaus Mroch, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Nicolai Fischer, White & Case LLP, Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 36 50 69 98 0, Fax: 069/ 36 50 6998 5555, E-Mail: nicolai.fischer@whitecase.com Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO. Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei dem Insolvenzverwalter vorzunehmen. Anmeldefrist: 24.08.2026 Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 07.09.2026 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen: * Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO) * Wahl eines Gläubigerausschusses * Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) * Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens * gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt. Amtsgericht Frankfurt am Main, 11.06.2026
Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.