Luna Gastro GmbH
Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Luna Gastro GmbH mit Sitz in Eschborn (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 133694). 5 Bekanntmachungen vom 01. Februar 2025 bis 22. Juni 2026.
Stammdaten
| Sitz | Eschborn |
|---|---|
| Gericht | Amtsgericht Frankfurt am Main |
| Handelsregister | Frankfurt am Main, HRB 133694 |
| Bundesland | Hessen |
| Branche | Gastronomie & Hotellerie |
| Zeitraum | 01. Februar 2025 – 22. Juni 2026 |
| Bekanntmachungen | 5 |
Bekanntmachungen im Überblick
Bekanntmachungen im Detail
Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de- Nr. 1SicherungsmaßnahmenAz. 810 IN 63/25 L-12-
810 IN 63/25 L-12-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Luna Gastro GmbH, Hochheimer Straße 6a, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 133694), vertr. d.: Serap Badan, (Geschäftsführerin), ist am 31.01.2025 um 10:45 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Stephan Schlegel, Hauptstraße 83, 65760 Eschborn, Tel.: 06196/ 77 906 0, Fax: 06196/ 77 906 20, E-Mail: eschborn@brrs-rechtsanwaelte.de, Internet: www.brrs-rechtsanwaelte.de bestellt worden. Amtsgericht Frankfurt am Main, 31.01.2025
- Nr. 2EröffnungenAz. 810 IN 63/25 L-11-1
810 IN 63/25 L-12-: In dem Insolvenzverfahren Luna Gastro GmbH, Hochheimer Straße 6a, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 133694), vertreten durch: Serap Badan, (Geschäftsführerin), wurde am 14.05.2025 um 13:00 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt: Rechtsanwalt Dr. Stephan Schlegel, Hauptstraße 83, 65760 Eschborn, Tel.: 06196/ 77 906 0, Fax: 06196/ 77 906 20, E-Mail: eschborn@brrs-rechtsanwaelte.de, Internet: www.brrs-rechtsanwaelte.de. Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter. Hinweise: Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 14.05.2025
- Nr. 3EröffnungenAz. 810 IN 63/25 L-11-1
810 IN 63/25 L-11-1 Am 14.05.2025 um 13:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren Luna Gastro GmbH, Hochheimer Straße 6a, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 133694), vertreten durch: Serap Badan, (Geschäftsführerin), eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Stephan Schlegel, Hauptstraße 83, 65760 Eschborn, Tel.: 06196/ 77 906 0, Fax: 06196/ 77 906 20, E-Mail: eschborn@brrs-rechtsanwaelte.de, Internet: www.brrs-rechtsanwaelte.de Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO. Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei dem Insolvenzverwalter vorzunehmen. Anmeldefrist: 11.08.2025 Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 25.08.2025 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen: * Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO) * Wahl eines Gläubigerausschusses * Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) * Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens * gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt. Amtsgericht Frankfurt am Main, 15.05.2025
- Nr. 4SonstigesAz. 810 IN 63/25 L-11-1
810 IN 63/25 L-11-1 In dem Insolvenzverfahren Luna Gastro GmbH, Hochheimer Straße 6a, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 133694), vertreten durch: Serap Badan, Hochheimer Straße 6a, 65760 Eschborn, (Geschäftsführerin), ist Termin zur Gläubigerversammlung bestimmt auf Donnerstag, 08.01.2026, 10:00 Uhr, Saal 1, Gebäude F, Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main Tagesordnung: Zustimmung zum Vergleich mit der Geschäftsführerinder Schuldnerin, Frau Serap Badan, sowie einer Schwestergesellschaft, der R&S Gastro GmbH, über eine Zahlung von 20.000,00 EUR zur Insolvenzmasse Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung im Rahmen des § 160 InsO als erteilt. Frankfurt am Main, 20.11.2025
- Nr. 5Entscheidungen im VerfahrenAz. 810 IN 63/25 L-11-1
810 IN 63/25 L-11-1 In dem Insolvenzverfahren Luna Gastro GmbH, Hochheimer Straße 6a, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 133694), vertreten durch: Serap Badan, Hochheimer Straße 6a, 65760 Eschborn, (Geschäftsführerin), wird die Prüfung der bis zum 10.08.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 24.08.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 17.06.2026
Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.