Unternehmensinsolvenz

Louis Transporte & Nutzfahrzeugservice GmbH

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Louis Transporte & Nutzfahrzeugservice GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 134309). 2 Bekanntmachungen vom 09. Dezember 2025 bis 06. Juli 2026.

Stammdaten

SitzFrankfurt am Main
GerichtAmtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen810 IN 913/25 L-82-
HandelsregisterFrankfurt am Main, HRB 134309
BundeslandHessen
BrancheTransport, Logistik & Lagerei
Zeitraum09. Dezember 2025 – 06. Juli 2026
Bekanntmachungen2

Bekanntmachungen im Überblick

Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1SicherungsmaßnahmenAz. 810 IN 913/25 L-82-

    Amtsgericht Frankfurt am Main 24.10.2025 - Insolvenzgericht - 810 IN 913/25 L-82- B e s c h l u s s In dem Insolvenzantragsverfahren Land Hessen vertreten durch das Finanzamt Frankfurt am Main, Gutleutstraße 118-124, 60327 Frankfurt am Main, - Antragsteller - g e g e n Louis Transporte & Nutzfahrzeugservice GmbH, lt. HR: Breitlacher Str. 85, 60489 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 134309), vertreten durch: Yahya Alkan, Mainzer Landstraße 391, 60326 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), - Antragsgegnerin - wird gemäß §§ 21, 22 Insolvenzordnung (InsO) zur Sicherung der Masse und zum Schutz der Gläubiger gegen die Antragsgegnerin am 24.10.2025 angeordnet: A. Zum partiell vorläufigen Insolvenzverwalter wird gemäß § 21 Absatz 2 Ziffer 1 InsO bestellt: Rechtsanwalt Götz Lautenbach, BBL Brockdorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Eschersheimer Landstraße 50-54, D 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 96 37 61 130, Fax: 069/ 96 37 61 145, E-Mail: frankfurt@bbl-law.de, Internet: www.bbl-law.com B. Sein Aufgabenkreis besteht ausschließlich in der Durchführung der nachfolgenden Ermächtigung: Auskünfte über die Vermögensverhältnisse der Antragsgegnerin bei Dritten anzufordern und entgegenzunehmen, auch wenn diese einer Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Insoweit wird der Antragsgegnerin die Verfügungsbefugnis entzogen und dem partiell vorläufigen Verwalter übertragen. Als Dritte gelten insbesondere Banken und Sparkassen, sonstige Kreditinstitute, Versicherungsgesellschaften, Sozial- und Finanzbehörden, Sozialversicherungsträger, Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, die mit der Antragsgegnerin in Geschäftsbeziehungen standen oder noch stehen. G r ü n d e : Die Anordnung beruht auf § 21 Abs. 1 InsO. Die Antragsgegnerin kommt ihren Mitwirkungspflichten im laufenden Insolvenzantragsverfahren nicht nach. Die Erhebung der Daten ist erforderlich, damit der Sachverständige seinenAufgaben nachkommen und ein Insolvenzgutachten erstellen kann. Die Anordnung stellt das gegenüber einer vorläufigen Insolvenzverwaltung mildere Mittel dar. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.

  2. Nr. 2Abweisungen mangels MasseAz. 810 IN 913/25 L-82-

    810 IN 913/25 L-82-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Louis Transporte & Nutzfahrzeugservice GmbH, lt. HR: Breitlacher Str. 85, 60489 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 134309), vertr. d.: Mitko Antonov Mitkov, Schielestraße 24, 60314 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 01.07.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO. Amtsgericht Frankfurt am Main, 01.07.2026

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

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