Unternehmensinsolvenz

Loni Logistics GmbH

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Loni Logistics GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 119475). 3 Bekanntmachungen vom 24. Januar 2025 bis 23. März 2026.

Stammdaten

SitzFrankfurt am Main
GerichtAmtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen810 IN 459/24 L-3-7
HandelsregisterFrankfurt am Main, HRB 119475
BundeslandHessen
BrancheFinanz- & Versicherungsdienstleistungen
Zeitraum24. Januar 2025 – 23. März 2026
Bekanntmachungen3

Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1EröffnungenAz. 810 IN 459/24 L-3-7

    810 IN 459/24 L: In dem Insolvenzverfahren Loni Logistics GmbH, Adam-Opel-Straße 7-11, 60386 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 119475), vertreten durch: Blerina Idrizi, Luisenstraße 80, 63067 Offenbach am Main, (Geschäftsführerin), wurde am 23.01.2025 um 15:56 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt: Rechtsanwalt Dr. Stephan Laubereau, PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Trakehner Straße 7-9 Eingang A, 60487 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 85 09 693 0, Fax: 069/ 85 09 693 29, E-Mail: frankfurt@pluta.net, Internet: www.pluta.net. Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter. Mit diesem Verfahren werden die weiteren Verfahren 810 IN 696/24 L und 810 IN 1657/24 L-82 verbunden. Das Verfahren 810 IN 459/24 L führt. Hinweise: Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 23.01.2025

  2. Nr. 2EröffnungenAz. 810 IN 459/24 L-3-7

    810 IN 459/24 L-3-7 Am 23.01.2025 um 15:56 Uhr ist das Insolvenzverfahren Loni Logistics GmbH, Adam-Opel-Straße 7-11, 60386 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 119475), vertreten durch: Blerina Idrizi, Offenbach am Main, (Geschäftsführerin), eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Stephan Laubereau, PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Trakehner Straße 7-9 Eingang A, 60487 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 85 09 693 0, Fax: 069/ 85 09 693 29, E-Mail: frankfurt@pluta.net, Internet: www.pluta.net Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO. Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei dem Insolvenzverwalter vorzunehmen. Anmeldefrist: 28.04.2025 Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 12.05.2025 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen: * Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO) * Wahl eines Gläubigerausschusses * Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) * Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens * gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt. Amtsgericht Frankfurt am Main, 19.02.2025

  3. Nr. 3Entscheidungen im VerfahrenAz. 810 IN 459/24 L-3-7

    810 IN 459/24 L-3-7 In dem Insolvenzverfahren Loni Logistics GmbH, Adam-Opel-Straße 7-11, 60386 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 119475), vertreten durch: Blerina Idrizi, Offenbach am Main, (Geschäftsführerin), wird die Prüfung der bis zum 26.05.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 08.06.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 20.03.2026

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

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