Lock Your World Controlling GmbH
Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Lock Your World Controlling GmbH mit Sitz in Bad Orb (Amtsgericht Hanau, HRA 92385). 6 Bekanntmachungen vom 04. Januar 2024 bis 22. April 2026.
Stammdaten
| Sitz | Bad Orb |
|---|---|
| Gericht | Amtsgericht Hanau |
| Handelsregister | Hanau, HRA 92385 |
| Bundesland | Hessen |
| Branche | Industrie & Verarbeitendes Gewerbe (Maschinenbau, Metall, Chemie) |
| Zeitraum | 04. Januar 2024 – 22. April 2026 |
| Bekanntmachungen | 6 |
Bekanntmachungen im Überblick
Bekanntmachungen im Detail
Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de- Nr. 1EröffnungenAz. 70 IN 407/23
Geschäfts-Nr.: 70 IN 407/23 Am 01.01.2024 um 09:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der Lock Your World GmbH & Co. KG, Gewerbestr. 25, 63619 Bad Orb (AG Hanau, HRA 92385), vertr. d.: 1. Lock your World Controlling GmbH, 63619 Bad Orb, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Manuela Engel-Dahan, (Geschäftsführerin),. Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Petra Fuchs, Schäfergasse 17, D 60313 Frankfurt am Main, Tel.: 069 / 138107-0, Fax: 069 / 138107-10, E-Mail: petra.fuchs@haas-und-haas.com. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin schriftlich, in EURO und unter Beachtung des § 174 der Insolvenzordnung anzumelden bis: 26.01.2024. b) unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Gläubigerversammlungen: 1. am Mittwoch, 31.01.2024, 11:00 Uhr, Raum C 163, Insolvenzgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau, eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Insolvenzverwalterin (Berichtstermin); der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über - die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO), - die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über: - die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), - Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan, - die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), - besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, - eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), - eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271, 272, 277 InsO), - Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO), - eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung, 2. am Donnerstag, 15.02.2024, 10:00 Uhr, Raum C 163, Insolvenzgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau, eine Gläubigerversammlung, in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden (Prüfungstermin). Hinweis: - Für den Fall dass die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist, gelten Zustimmung nach § 160 InsO als erteilt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: - Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. - Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsmittelbelehrung Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Hanau, 01.01.2024.
- Nr. 2OtherAz. 70 IN 407/23
70 IN 407/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lock Your World GmbH & Co. KG, Gewerbestr. 25, 63619 Bad Orb (AG Hanau, HRA 92385), vertr. d.: 1. Lock your World Controlling GmbH, 63619 Bad Orb, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Manuela Engel-Dahan, Würzburger Straße 55, 63619 Bad Orb, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen: Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO). Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag der vorläufigen Insolvenzverwalterin Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben. Es sind Zuschläge von insgesamt 79,56% beantragt. Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus. Amtsgericht Hanau, 16.02.2024
- Nr. 3SonstigesAz. 70 IN 407/23
70 IN 407/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lock Your World GmbH & Co. KG, Gewerbestr. 25, 63619 Bad Orb (AG Hanau, HRA 92385), vertr. d.: 1. Lock your World Controlling GmbH, 63619 Bad Orb, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Manuela Engel-Dahan, Würzburger Straße 55, 63619 Bad Orb, (Geschäftsführerin), wird die Vergütung der vorläufigen Insolvenzverwalterin festgesetzt auf: € Nettovergütung nach § 11 InsVV € Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % € Auslagen zuzüglich € Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % € Zustellungskosten nach § 8 Abs. 3 InsVV € Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19% € Gesamtbetrag Die Veröffentlichung der Beträge unterbleibt gemäß § 64 II S. 2 InsO Der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Petra Fuchs, Schäfergasse 17, D 60313 Frankfurt am Main, Tel.: 069 / 138107-0, Fax: 069 / 138107-10, E-Mail: petra.fuchs@haas-und-haas.com wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen. Berechnungsmasse: 1.681.242,38 € Dem vorläufigen Verwalter steht nach § 11 InsVV ein Bruchteil der Vergütung für einen Verwalter zu, der auf 79,56 % festgesetzt wird Zuschläge: 10 Prozentpunkte für die schwierigen gesellschaftsrechtliche Verhältnisse, 24,56 Prozentpunkte für die Betriebsfortführung, 20 Prozentpunkte für die Sanierungsbemühungen Die Auslagen waren in beantragter Höhe gem. § 8 InsVV festzusetzen. Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden. Amtsgericht Hanau, 22.03.2024
- Nr. 4SonstigesAz. 70 IN 407/23
70 IN 407/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lock Your World GmbH & Co. KG, Gewerbestr. 25, 63619 Bad Orb (AG Hanau, HRA 92385), vertr. d.: 1. Lock your World Controlling GmbH, 63619 Bad Orb, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Manuela Engel-Dahan, Würzburger Straße 55, 63619 Bad Orb, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen: Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO). Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 04.02.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Hanau, 16.12.2025
- Nr. 5SicherungsmaßnahmenAz. 70 IN 408/23
70 IN 408/23: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Antragstellerin Lock Your World Controlling GmbH, Gewerbestr. 25, 63619 Bad Orb (AG Hanau, HRA 92385), vertr. d.: 1. Manuela Engel-Dahan, Würzburger Straße 55, 63619 Bad Orb, (Geschäftsführerin), sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 19.10.2023 am 16.04.2026 nach Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse aufgehoben worden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Hanau, 16.04.2026
- Nr. 6Abweisungen mangels MasseAz. 70 IN 408/23
70 IN 408/23: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Lock Your World Controlling GmbH, Gewerbestr. 25, 63619 Bad Orb (AG Hanau, HRA 92385), vertr. d.: 1. Manuela Engel-Dahan, Würzburger Straße 55, 63619 Bad Orb, (Geschäftsführerin), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 16.04.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO. Die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 19.10.2023 sind am 16.04.2026 aufgehoben worden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Hanau eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hanau an. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Hanau, 16.04.2026
Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.