Limotax Frankfurt GmbH
Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Limotax Frankfurt GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 117988). 2 Bekanntmachungen vom 30. Dezember 2025 bis 26. Juni 2026.
Stammdaten
| Sitz | Frankfurt am Main |
|---|---|
| Gericht | Amtsgericht Frankfurt am Main |
| Handelsregister | Frankfurt am Main, HRB 117988 |
| Bundesland | Hessen |
| Branche | Transport, Logistik & Lagerei |
| Zeitraum | 30. Dezember 2025 – 26. Juni 2026 |
| Bekanntmachungen | 2 |
Bekanntmachungen im Überblick
Bekanntmachungen im Detail
Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de- Nr. 1SicherungsmaßnahmenAz. 810 IN 1342/25 L-12-
810 IN 1342/25 L-12-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Limotax Frankfurt GmbH, Kasseler Straße 3, 60486 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 117988), vertr. d.: Beytullah Idrisoglu, Mainzer Landstraße 146, 60327 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), ist am 30.12.2025 um 11:39 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche, Hynspergstraße 24, 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 95 91 10 0, Fax: 069/ 95 91 10 80, E-Mail: mail@hgw.de, Internet: www.hgw.de bestellt worden. Amtsgericht Frankfurt am Main, 30.12.2025
- Nr. 2EröffnungenAz. 810 IN 1342/25 L-9-6
810 IN 1342/25 L-12-: In dem Insolvenzverfahren Limotax Frankfurt GmbH, Kasseler Straße 3, 60486 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 117988), vertreten durch: Beytullah Idrisoglu, Mainzer Landstraße 146, 60327 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wurde am 22.06.2026 um 11:35 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt: Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche, Hynspergstraße 24, 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 95 91 10 0, Fax: 069/ 95 91 10 80, E-Mail: mail@hgw.de, Internet: www.hgw.de. Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter. Mit diesem Verfahren werden die weiteren Verfahren 810 IN 1915/25 und 810 IN 1/26 verbunden. Das Verfahren 810 IN 1342/25 L-12- führt. Hinweise: Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 22.06.2026
Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.