Laur Garanty Transport UG (haftungsbeschränkt)
Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Laur Garanty Transport UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Rheda-Wiedenbrück (Amtsgericht Bielefeld, HRB 13387). 2 Bekanntmachungen vom 03. Juni 2026 bis 01. Juli 2026.
Stammdaten
| Sitz | Rheda-Wiedenbrück |
|---|---|
| Gericht | Amtsgericht Bielefeld |
| Aktenzeichen | 43 IN 51/26 |
| Handelsregister | Gütersloh, HRB 13387 |
| Bundesland | Nordrhein-Westfalen |
| Branche | Transport, Logistik & Lagerei |
| Zeitraum | 03. Juni 2026 – 01. Juli 2026 |
| Bekanntmachungen | 2 |
Bekanntmachungen im Überblick
Bekanntmachungen im Detail
Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de- Nr. 1Abweisungen mangels MasseAz. 43 IN 51/26
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 51/26 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Register des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 13387 eingetragenen Laur Garanty Transport UG (haftungsbeschränkt), Twiehüserweg 57, 33378 Rheda-Wiedenbrück, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Laurentiu Ion Uta, Twiehüserweg 57, 33378 Rheda-Wiedenbrück Geschäftszweig: Durchführung von logistischen Dienstleistungen, Speditions- und Güterverkehr, Transporte, Lagerung- und Abfertigungsspedition, Kurierdienstfahrten, Eil- und Kleintransport u. a. ist der am 20.01.2026 bei Gericht eingegangene Antrag einer Gläubigerin vom 20.01.2026 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch Beschluss vom 03.06.2026 mangels Masse abgewiesen worden. 43 IN 51/26 Amtsgericht Bielefeld, 03.06.2026
- Nr. 2Abweisungen mangels MasseAz. 43 IN 51/26
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 51/26 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren Land Nordrhein-Westfalen, vertr. d. d. Finanzamt Wiedenbrück, Am Sandberg 56, 33378 Rheda-Wiedenbrück - Gläubigerin - gegen die im Register des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 13387 eingetragene Laur Garanty Transport UG (haftungsbeschränkt), Twiehüserweg 57, 33378 Rheda-Wiedenbrück, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Laurentiu Ion Uta, Twiehüserweg 57, 33378 Rheda-Wiedenbrück - Schuldnerin - wird der am 20.01.2026 eingegangene Antrag der Gläubigerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin mangels Masse abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Schuldnerin. Gründe: Die Entscheidung beruht auf § 26 Abs. 1 InsO. Nach den Feststellungen des Gerichts liegt bei der Schuldnerin zwar ein Eröffnungsgrund vor, doch wird das schuldnerische Vermögen voraussichtlich nicht ausreichen, um nach der Eröffnung die Kosten des Insolvenzverfahrens (§ 54 InsO) zu decken. Dies ergibt sich insbesondere aus dem schriftlichen Gutachten des vom Gericht beauftragten Sachverständigen Rechtsanwalt Kimon Phillip Kantis, Ziethenstraße 13, 33330 Gütersloh vom 08.05.2026. Ein ausreichender Kostenvorschuss ist nicht gezahlt worden. Die Kostenentscheidung beruht auf § 4 InsO, § 91 ZPO sowie auf § 58, §§ 23, 29 GKG. Gegenstandswert (§ 58 GKG): 500,00 €. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Antragstellerin/dem Antragsteller und, wenn die Abweisung des Antrags nach § 26 InsO erfolgt, der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 1 InsO zu. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr: Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de. 43 IN 51/26 Amtsgericht Bielefeld, 03.06.2026
Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.
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