Unternehmensinsolvenz

Lastmile Courier EOOD & Co. KG

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Lastmile Courier EOOD & Co. KG mit Sitz in Hameln (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRA 54174). 1 Bekanntmachung vom 06. Juli 2026 bis 06. Juli 2026.

Stammdaten

SitzHameln
GerichtAmtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen810 IN 1436/24 L-10-9
HandelsregisterFrankfurt am Main, HRA 54174
BundeslandHessen
BrancheTransport, Logistik & Lagerei
Zeitraum06. Juli 2026 – 06. Juli 2026
Bekanntmachungen1

Bekanntmachungen im Überblick

Nr.DatumKategorie

Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1EröffnungenAz. 810 IN 1436/24 L-10-9

    810 IN 1436/24 L-33-: In dem Insolvenzverfahren Lastmile Courier EOOD & Co. KG, Deisterstraße 15, 31785 Hameln (AG Frankfurt am Main, HRA 54174), vertreten durch: 1. EGA CONSULT EOOD, Sofia, BULGARIEN, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertreten durch: 1.1. Jürgen Konrad Eisele, wurde am 03.07.2026 um 14:35 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Zur Insolvenzverwalterin wurde bestellt: Rechtsanwältin Ulrike Hoge-Peters, Hynspergstraße 24, D 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 95 91 10 0, Fax: 069 / 95 91 10 80, E-Mail: mail@hgw.de, Internet: www.hgw.de. Dem Schuldner wird die Verfügung über sein gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der Insolvenzverwalterin übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an den Schuldner können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an den Schuldner geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der Insolvenzverwalterin. Hinweise: Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 03.07.2026

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

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