Unternehmensinsolvenz

LaNaturel Europe GmbH

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für LaNaturel Europe GmbH mit Sitz in Herten (Amtsgericht Essen, HRB 8246). 4 Bekanntmachungen vom 22. Oktober 2025 bis 04. August 2026.

Stammdaten

SitzHerten
GerichtAmtsgericht Essen
HandelsregisterRecklinghausen, HRB 8246
BundeslandNordrhein-Westfalen
BrancheGroßhandel
Zeitraum22. Oktober 2025 – 04. August 2026
Bekanntmachungen4

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Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1SicherungsmaßnahmenAz. 162 IN 221/25

    Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 221/25 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Recklinghausen unter HRB 8246 eingetragenen LaNaturel Europe GmbH, Wörthstraße 33, 45894 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hasan Hüseyin Aydogan, Katharinenstr. 30, 45896 Gelsenkirchen Geschäftszweig: Im- und Export, Einzelhandel- und Onlinehandel mit Kosmetik u.a. ist am 22.10.2025, um 10:51 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO): Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Udo Claes-Hellmich, Overwegstr. 47, 45879 Gelsenkirchen bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO). Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). 162 IN 221/25 Amtsgericht Essen, 22.10.2025

  2. Nr. 2SicherungsmaßnahmenAz. 166 IN 46/25

    Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 166 IN 46/25 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Recklinghausen unter HRB 8246 eingetragenen LaNaturel Europe GmbH, vertr. d. d. Gf., Wörthstr. 33, 45894 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hasan Hüseyin Aydogan, Wörthstr. 33, 45894 Gelsenkirchen Die in dem Verfahren167 IN 202/25 (vormals 162 IN 221/25) angeordneten Sicherungsmaßnahmen gelten für dieses Verfahren fort. 166 IN 46/25 Amtsgericht Essen, 05.11.2025

  3. Nr. 3SicherungsmaßnahmenAz. 167 IN 202/25

    Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 167 IN 202/25 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Recklinghausen unter HRB 8246 eingetragenen LaNaturel Europe GmbH, Wörthstraße 33, 45894 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hasan Hüseyin Aydogan, Katharinenstr. 30, 45896 Gelsenkirchen Geschäftszweig: Im- und Export, Einzelhandel- und Onlinehandel mit Kosmetik u.a. sind die am 22.10.2025 angeordneten Sicherungsmaßnahmen durch Beschluss vom 23.04.2026 aufgehoben worden. Essen, 23.04.2026

  4. Nr. 4EröffnungenAz. 166 IN 46/25

    Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 166 IN 46/25 166 IN 46/25 AMTSGERICHT ESSEN BESCHLUSS Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Recklinghausen unter HRB 8246 eingetragenen LaNaturel Europe GmbH, vertr. d. d. Gf., Wörthstr. 33, 45894 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hasan Hüseyin Aydogan, Wörthstr. 33, 45894 Gelsenkirchen Geschäftszweig: Im- u. Export, Einzel- u. Online Handel mit Kosmetik- u. Drogerieartikeln sowie der Großhandel mit Kosmetik- u. Drogerieartikeln wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 29.07.2026, um 09:49 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 14.04.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Udo Claes-Hellmich, Overwegstr. 47, 45879 Gelsenkirchen. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 10.09.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet. Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist der 28.09.2026. Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen - zur Person des Insolvenzverwalters, - zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO), - zur Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 16.09.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 158 niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Essen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de Essen, 29.07.2026 Amtsgericht Klees Richter am Amtsgericht 166 IN 46/25 Essen, 29.07.2026

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

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