Lackermann GmbH
Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Lackermann GmbH mit Sitz in Wesel (Amtsgericht Duisburg, HRB 10994). 5 Bekanntmachungen vom 30. Januar 2025 bis 27. Mai 2026.
Stammdaten
| Sitz | Wesel |
|---|---|
| Gericht | Amtsgericht Duisburg |
| Aktenzeichen | 620 IN 127/25 |
| Handelsregister | Duisburg, HRB 10994 |
| Bundesland | Nordrhein-Westfalen |
| Branche | Automotive (Hersteller, Zulieferer & Handel) |
| Zeitraum | 30. Januar 2025 – 27. Mai 2026 |
| Bekanntmachungen | 5 |
Bekanntmachungen im Überblick
Bekanntmachungen im Detail
Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de- Nr. 1SicherungsmaßnahmenAz. 620 IN 127/25
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 127/25 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 10994 eingetragenen Lackermann GmbH, Brüner Landstr. 37, 46485 Wesel, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Maik Lackermann, und Herrn Jörg Lackermann, und Herrn Sven Lackermann, und Herrn André Lackermann, ist am 30.01.2025, um 12:35 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO): Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Sarah Wolf, Schifferstr. 166, 47059 Duisburg bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO). Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). 620 IN 127/25 Amtsgericht Duisburg, 30.01.2025
- Nr. 2SicherungsmaßnahmenAz. 620 IN 127/25
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 127/25 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 10994 eingetragenen Lackermann GmbH, Brüner Landstr. 37, 46485 Wesel, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Maik Lackermann, und Herrn Jörg Lackermann, und Herrn Sven Lackermann, und Herrn André Lackermann, ist am 26.02.2025, um 12:35 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO): Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Sarah Wolf, Schifferstr. 166, 47059 Duisburg bestellt. Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf die vorläufige Insolvenzverwalterin über. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). 620 IN 127/25 Amtsgericht Duisburg, 30.01.2025
- Nr. 3EröffnungenAz. 620 IN 127/25
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 127/25 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 10994 eingetragenen Lackermann GmbH, Brüner Landstr. 37, 46485 Wesel, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Maik Lackermann, und Herrn Jörg Lackermann, und Herrn Sven Lackermann, und Herrn André Lackermann, wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.04.2025, um 06:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 21.01.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin. Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Sarah Wolf, Schifferstr. 166, 47059 Duisburg, Telefon: 0203/7399790. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 07.05.2025 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Insolvenzverwalterin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am Mittwoch, 18.06.2025, 09:00 Uhr, im Gebäude des Amtsgerichts Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, 2. Etage, Sitzungssaal C215. Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über - die Person der Insolvenzverwalterin, - die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände: - die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), - die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), - besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO): - die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, - die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen, - die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, - die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, - die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, - die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, - insbesondere: - in Hinblick auf den Abschluss von Vereinbarungen und Vergleichen bezüglich der Handelsvertreteransprüche nach § 89b HGB analog. Sollten diese nicht zu Stande kommen zur Aufnahme eines entsprechenden Rechtsstreites, - in Hinblick auf die Geltendmachung von Ansprüchen nach § 135 InsO, inklusive dem Abschluss von Vereinbarungen und Vergleichen sowie wenn erforderlich der Aufnahme von Rechtsstreitigkeiten in diesem Zusammenhang, - und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO). Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO). Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 21.05.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C208 niedergelegt. Zur Hinterlegungsstelle (§ 149 InsO) wird bestimmt: LBBW/BW-Bank Stuttgart, IBAN DE11600501010400070441. Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Duisburg, König-Heinrich-Platz 1, 47051 Duisburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr: Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de. 620 IN 127/25 Duisburg, 01.04.2025
- Nr. 4SonstigesAz. 620 IN 127/25
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 127/25 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 10994 eingetragenen Lackermann GmbH, Brüner Str. 37, 46485 Wesel, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Maik Lackermann, und Herrn Jörg Lackermann, und Herrn Sven Lackermann, und Herrn André Lackermann, ist am 06.05.2025 bei Gericht die Anzeige der Insolvenzverwalterin eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO). 620 IN 127/25 Amtsgericht Duisburg, 07.05.2025
- Nr. 5SonstigesAz. 620 IN 127/25
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 127/25 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 10994 eingetragenen Lackermann GmbH, Brüner Str. 37, 46485 Wesel, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Maik Lackermann, und Herrn Jörg Lackermann, und Herrn Sven Lackermann, und Herrn André Lackermann, ist am 26.05.2026 bei Gericht die Anzeige der Insolvenzverwalterin eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit nicht mehr vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO). 620 IN 127/25 Amtsgericht Duisburg, 27.05.2026
Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.