Koontiki UG (haftungsbeschränkt)
Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Koontiki UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Liederbach (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 127520). 3 Bekanntmachungen vom 31. März 2025 bis 04. April 2025.
Stammdaten
| Sitz | Liederbach |
|---|---|
| Gericht | Amtsgericht Frankfurt am Main |
| Aktenzeichen | 810 IN 616/24 K-14-8 |
| Handelsregister | Frankfurt am Main, HRB 127520 |
| Bundesland | Hessen |
| Branche | Baugewerbe & Handwerk (Inkl. Baunebengewerbe) |
| Zeitraum | 31. März 2025 – 04. April 2025 |
| Bekanntmachungen | 3 |
Bekanntmachungen im Überblick
Bekanntmachungen im Detail
Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de- Nr. 1EröffnungenAz. 810 IN 616/24 K-14-8
810 IN 616/24 K: In dem Insolvenzverfahren Koontiki UG (haftungsbeschränkt), Mühnweg 4, 65835 Liederbach (AG Frankfurt am Main, HRB 127520), vertreten durch: Medina Muslic, (Geschäftsführerin), wurde am 31.03.2025 um 10:45 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt: Rechtsanwalt Christian Feketija, Gartenstraße 9, 60594 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 87 00 85 70, Fax: 069/ 87 00 85 79 9, E-Mail: info@jfk-insolvenz.de, Internet: www.jfk-insolvenz.de. Dem Schuldner wird die Verfügung über sein gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an den Schuldner können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an den Schuldner geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter. Mit diesem Verfahren werden die weiteren Verfahren 810 IN 1546/24 und 810 IN 87/25 verbunden. Das Verfahren 810 IN 616/24 K führt. Hinweise: Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 31.03.2025
- Nr. 2EröffnungenAz. 810 IN 616/24 K-14-8
810 IN 616/24 K-14-8 Am 31.03.2025 um 10:45 Uhr ist das Insolvenzverfahren Koontiki UG (haftungsbeschränkt), Mühnweg 4, 65835 Liederbach (AG Frankfurt am Main, HRB 127520), vertreten durch: Medina Muslic, (Geschäftsführerin), eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Christian Feketija, Gartenstraße 9, 60594 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 87 00 85 70, Fax: 069/ 87 00 85 79 9, E-Mail: info@jfk-insolvenz.de, Internet: www.jfk-insolvenz.de Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO. Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei dem Insolvenzverwalter vorzunehmen. Anmeldefrist: 16.06.2025 Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 30.06.2025 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen: * Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO) * Wahl eines Gläubigerausschusses * Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) * Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens * gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt. Amtsgericht Frankfurt am Main, 01.04.2025
- Nr. 3Entscheidungen im VerfahrenAz. 810 IN 616/24 K-14-8
810 IN 616/24 K-14-8 In dem Insolvenzverfahren Koontiki UG (haftungsbeschränkt), Mühnweg 4, 65835 Liederbach (AG Frankfurt am Main, HRB 127520), vertr. d.: Medina Muslic, (Geschäftsführerin), hat der Insolvenzverwalter mit Schreiben vom 02.04.2025 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Amtsgericht Frankfurt am Main , 02.04.2025
Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.
Koontiki UG (haftungsbeschränkt) überwachen
Registrieren Sie sich kostenlos und lassen Sie sich bei neuen Bekanntmachungen automatisch informieren. Oder prüfen Sie Unternehmen direkt beim Surfen — mit unserer kostenlosen Browser-Extension.