Unternehmensinsolvenz

Klech & Sohn UG (haftungsbeschränkt)

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Klech & Sohn UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Mühlheim (Amtsgericht Offenbach am Main, HRB 49436). 5 Bekanntmachungen vom 05. Juni 2024 bis 09. Juli 2026.

Stammdaten

SitzMühlheim
GerichtAmtsgericht Offenbach am Main
HandelsregisterOffenbach am Main, HRB 49436
BundeslandHessen
BrancheBaugewerbe & Handwerk (Inkl. Baunebengewerbe)
Zeitraum05. Juni 2024 – 09. Juli 2026
Bekanntmachungen5

Klech & Sohn UG (haftungsbeschränkt) im Blick behalten

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Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1SicherungsmaßnahmenAz. 8 IN 63/24

    Az.: 8 IN 63/24 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Klech & Sohn UG (haftungsbeschränkt), Dieselstraße 41, 63165 Mühlheim (AG Offenbach am Main , HRB 49436), vertr. d.: Lukasz Daniel Klech, (Geschäftsführer), ist am 05.06.2024 gegen die Antragsgegnerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Ulrike Hoge-Peters, (Ffm.-Fach 447), Hynspergstraße 24, 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069/95 91 10 - 0, Fax: 069/95 91 10 - 80, E-Mail: mail@hgw.de, Internet: www.hgw.de bestellt worden. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Offenbach am Main, 05.06.2024

  2. Nr. 2SonstigesAz. 8 IN 63/24

    8 IN 63/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Klech & Sohn UG (haftungsbeschränkt), Dieselstraße 41, 63165 Mühlheim (AG Offenbach am Main , HRB 49436), vertr. d.: Lukasz Daniel Klech, (Geschäftsführer), ist die Anordnung der vorläufigen Verwaltung am 13.09.2024 aufgehoben worden. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Offenbach am Main, 13.09.2024

  3. Nr. 3Entscheidungen im VerfahrenAz. 8 IN 63/24

    Geschäftsnummer: 8 IN 63/24 In dem Insolvenzverfahren Klech & Sohn UG (haftungsbeschränkt), Dieselstraße 41, 63165 Mühlheim (AG Offenbach am Main , HRB 49436), vertr. d.: Lukasz Daniel Klech, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach am Main, Kaiserstraße 16-18, eingesehen werden. Rechtsbehelfsbelehrung: Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,- EUR oder der Wert einer Teilanfechtung 200,- EUR übersteigt. Im Übrigen kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, einzulegen. Ist der Insolvenzantrag vor dem 01.03.2012 gestellt worden, kann die sofortige Beschwerde auch beim Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt, eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt die Frist, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist der frühere Zeitpunkt maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des o. g. Gerichts eingelegt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde bzw. befristete Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung soll begründet werden. Amtsgericht Offenbach am Main, 13.02.2025.

  4. Nr. 4Entscheidungen im VerfahrenAz. 8 IN 675/24

    Az.: 8 IN 675/24 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Klech & Sohn UG (haftungsbeschränkt), Dieselstraße 41, 63165 Mühlheim (AG Offenbach am Main , HRB 49436), vertr. d.: Lukasz Daniel Klech, (Geschäftsführer), ist am 21.11.2025 gegen die Antragsgegnerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Ulrike Hoge-Peters, (Ffm.-Fach 447), Hynspergstraße 24, 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069/95 91 10 - 0, Fax: 069/95 91 10 - 80, E-Mail: mail@hgw.de, Internet: www.hgw.de bestellt worden. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Offenbach am Main, 21.11.2025

  5. Nr. 5EröffnungenAz. 8 IN 675/24

    8 IN 675/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Klech & Sohn UG (haftungsbeschränkt), Dieselstraße 41, 63165 Mühlheim (AG Offenbach am Main , HRB 49436), vertreten durch: Lukasz Daniel Klech, (Geschäftsführer), wird heute um 16:30 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt: Rechtsanwältin Ulrike Hoge-Peters, (Ffm.-Fach 447), Hynspergstraße 24, 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069/95 91 10 - 0, Fax: 069/95 91 10 - 80, E-Mail: mail@hgw.de, Internet: www.hgw.de. Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der Insolvenzverwalterin übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der Insolvenzverwalterin. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann durch die Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Offenbach am Main, 08.07.2026

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

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