Unternehmensinsolvenz

JReker Tec UG (haftungsbeschränkt)

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für JReker Tec UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 113807). 1 Bekanntmachung vom 11. Juni 2026 bis 11. Juni 2026.

Stammdaten

SitzKöln
GerichtAmtsgericht Köln
Aktenzeichen70m IN 3/26
HandelsregisterKöln, HRB 113807
BundeslandNordrhein-Westfalen
BrancheFinanz- & Versicherungsdienstleistungen
Zeitraum11. Juni 2026 – 11. Juni 2026
Bekanntmachungen1

Bekanntmachungen im Überblick

Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1Abweisungen mangels MasseAz. 70m IN 3/26

    Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70m IN 3/26 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Register des Amtsgerichts Köln unter HRB 113807 eingetragenen JReker Tec UG (haftungsbeschränkt), Karl-Korn-Str. 4, 50678 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jannik Reker, Karl-Korn-Str. 4, 50678 Köln Geschäftszweig: die Beteiligung an weiteren Unternehmen als Kapitalbeteiligungsgesellschaft. ist der am 27.02.2026 bei Gericht eingegangene Antrag der Schuldnerin vom 27.02.2026 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen durch Beschluss vom 11.06.2026 mangels Masse abgewiesen worden. Gründe: Die Entscheidung beruht auf § 26 Abs. 1 InsO. Nach den Feststellungen des Gerichts liegt bei der Schuldnerin zwar ein Eröffnungsgrund vor, doch wird das schuldnerische Vermögen voraussichtlich nicht ausreichen, um nach der Eröffnung die Kosten des Insolvenzverfahrens (§ 54 InsO) zu decken. Dies ergibt sich insbesondere aus dem schriftlichen Gutachten der vom Gericht beauftragten Sachverständigen Caroline Stevens, Kennedyplatz 2, 50679 Köln vom 18.05.2026. Ein ausreichender Kostenvorschuss ist nicht gezahlt worden. Die Kostenentscheidung beruht auf § 4 InsO, § 91 ZPO sowie auf § 58, §§ 23, 29 GKG. Gegenstandswert (§ 58 GKG): 500,00 Euro. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Antragstellerin/dem Antragsteller und, wenn die Abweisung des Antrags nach § 26 InsO erfolgt, der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 1 InsO zu. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Gegen die Streitwertfestsetzung ist die Beschwerde gem. §§ 58; 68 GKG an das Amtsgericht Köln statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Die Beschwerde ist spätestens innerhalb von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Ist der Streitwert später als einen Monat vor Ablauf dieser Frist festgesetzt worden, so kann die Beschwerde noch innerhalb eines Monats nach Zustellung oder formloser Mitteilung des Festsetzungsbeschlusses eingelegt werden. Die sofortige Beschwerde wie auch die Streitwertbeschwerde müssen die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde bzw. Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Köln, 11.06.2026 Amtsgericht

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

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