Unternehmensinsolvenz

Ingenium Labs GmbH

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Ingenium Labs GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 123565). 3 Bekanntmachungen vom 14. März 2025 bis 18. Mai 2026.

Stammdaten

SitzFrankfurt am Main
GerichtAmtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen810 IN 1339/24 I-17-8
HandelsregisterFrankfurt am Main, HRB 123565
BundeslandHessen
BrancheMedizintechnik, Diagnostik & Optik (Hochtechnologie-Fertigung)
Zeitraum14. März 2025 – 18. Mai 2026
Bekanntmachungen3

Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1EröffnungenAz. 810 IN 1339/24 I-17-8

    810 IN 1339/24 I-77-: In dem Insolvenzverfahren Ingenium Labs GmbH, Weismüllerstraße 45, 60314 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 123565), vertreten durch: Dr. Peter Wieloch, Pater-Markert-Weg 13, 55291 Saulheim, (Geschäftsführer), wurde am 14.03.2025 um 08:44 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt: Rechtsanwalt Arno Wolf, Kaiser-Friedrich-Promenade 30, 61348 Bad Homburg v. d.Höhe, Tel.: 06172/ 17 928 0, Fax: 06172/ 17 928 99, E-Mail: wolf@wolf-collegen.de, Internet: www.wolf-collegen.de. Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter. Hinweise: Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 14.03.2025

  2. Nr. 2EröffnungenAz. 810 IN 1339/24 I-17-8

    810 IN 1339/24 I-17-8 Am 14.03.2025 um 08:44 Uhr ist das Insolvenzverfahren Ingenium Labs GmbH, Weismüllerstraße 45, 60314 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 123565), vertreten durch: Dr. Peter Wieloch, Pater-Markert-Weg 13, 55291 Saulheim, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Arno Wolf, Kaiser-Friedrich-Promenade 30, 61348 Bad Homburg v. d.Höhe, Tel.: 06172/ 17 928 0, Fax: 06172/ 17 928 99, E-Mail: wolf@wolf-collegen.de, Internet: www.wolf-collegen.de Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO. Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei dem Insolvenzverwalter vorzunehmen. Anmeldefrist: 02.06.2025 Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 16.06.2025 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen: * Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO) * Wahl eines Gläubigerausschusses * Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) * Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens * gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt. Amtsgericht Frankfurt am Main, 17.03.2025

  3. Nr. 3Entscheidungen im VerfahrenAz. 810 IN 1339/24 I-17-8

    810 IN 1339/24 I-17-8 In dem Insolvenzverfahren Ingenium Labs GmbH, Weismüllerstraße 45, 60314 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 123565), vertr. d.: Dr. Peter Wieloch, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter mit Schreiben vom 15.05.2026 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Amtsgericht Frankfurt am Main, 18.05.2026

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

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