Unternehmensinsolvenz

Inga GmbH

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Inga GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 114322). 3 Bekanntmachungen vom 14. April 2026 bis 28. Mai 2026.

Stammdaten

SitzFrankfurt am Main
GerichtAmtsgericht Frankfurt am Main
HandelsregisterFrankfurt am Main, HRB 114322
BundeslandHessen
BrancheFinanz- & Versicherungsdienstleistungen
Zeitraum14. April 2026 – 28. Mai 2026
Bekanntmachungen3

Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1SicherungsmaßnahmenAz. 810 IN 544/26 I-33-

    810 IN 544/26 I-33-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Inga GmbH, c/o WeWork, Taunusanlage 8, 60329 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 114322), vertr. d.: Corinna Haas, Julius-Heyman-Straße 7, 60316 Frankfurt am Main, (Geschäftsführerin), ist am 14.04.2026 um 12:15 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Alexander Eggen, Schultze & Braun, Olof-Palme-Straße 13, 60439 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 50 98 60, Fax: 069/ 50 98 61 10, E-Mail: frankfurt@schultze-braun.de, Internet: www.schultze-braun.de bestellt worden. Amtsgericht Frankfurt am Main, 14.04.2026

  2. Nr. 2EröffnungenAz. 810 IN 544/26 I-3-5

    810 IN 544/26 I-33-: In dem Insolvenzverfahren Inga GmbH, c/o WeWork, Taunusanlage 8, 60329 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 114322), vertreten durch: Corinna Haas, Julius-Heyman-Straße 7, 60316 Frankfurt am Main, (Geschäftsführerin), wurde am 27.05.2026 um 11:00 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt: Rechtsanwalt Alexander Eggen, Schultze & Braun, Olof-Palme-Straße 13, 60439 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 50 98 60, Fax: 069/ 50 98 61 10, E-Mail: frankfurt@schultze-braun.de, Internet: www.schultze-braun.de. Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter. Hinweise: Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 27.05.2026

  3. Nr. 3EröffnungenAz. 810 IN 544/26 I-3-5

    810 IN 544/26 I-3-5 Am 27.05.2026 um 11:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren Inga GmbH, c/o WeWork, Taunusanlage 8, 60329 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 114322), vertreten durch: Corinna Haas, Frankfurt am Main, (Geschäftsführerin), eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Alexander Eggen, Schultze & Braun, Olof-Palme-Straße 13, 60439 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 50 98 60, Fax: 069/ 50 98 61 10, E-Mail: frankfurt@schultze-braun.de, Internet: www.schultze-braun.de Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO. Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei dem Insolvenzverwalter vorzunehmen. Anmeldefrist: 10.08.2026 Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 24.08.2026 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen: * Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO) * Wahl eines Gläubigerausschusses * Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) * Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens * gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt. Amtsgericht Frankfurt am Main, 28.05.2026

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

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