Unternehmensinsolvenz

iNetValue eCommerce GmbH

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für iNetValue eCommerce GmbH mit Sitz in Dinslaken (Amtsgericht Duisburg, HRB 31714). 4 Bekanntmachungen vom 14. November 2025 bis 28. Mai 2026.

Stammdaten

SitzDinslaken
GerichtAmtsgericht Duisburg
Aktenzeichen620 IN 2651/25
HandelsregisterDuisburg, HRB 31714
BundeslandNordrhein-Westfalen
BrancheIT, Software & Kommunikation
Zeitraum14. November 2025 – 28. Mai 2026
Bekanntmachungen4

Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1SicherungsmaßnahmenAz. 620 IN 2651/25

    Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 2651/25 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 31714 eingetragenen iNetValue eCommerce GmbH, Sterkraderstraße 225-229, 46539 Dinslaken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Frank Dörr, Büngelerstr. 73, 46539 Dinslaken ist am 14.11.2025, um 12:25 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO): Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Tanja Bückmann, Zum Aquarium 6, 46047 Oberhausen bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO). Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). 620 IN 2651/25 Amtsgericht Duisburg, 14.11.2025

  2. Nr. 2EröffnungenAz. 620 IN 2651/25

    Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 2651/25 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 31714 eingetragenen iNetValue eCommerce GmbH, Am Bugapark 1C, 45899 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Frank Dörr, Büngelerstr. 73, 46539 Dinslaken wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.01.2026, um 07:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 03.11.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin. Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Tanja Bückmann, Zum Aquarium 6, 46047 Oberhausen, Telefon: 0208/6205050. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 22.01.2026 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin. Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist der 12.02.2026. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen - zur Person der Insolvenzverwalterin, - zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), - zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO): - zur Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, Die Insolvenzverwalterin hat beantragt, die Zustimmung der Gläubigerversammlung zu folgenden besonders bedeutsamen Rechtshandlungen einzuholen (§ 160 InsO): - zur Veräußerung des Unternehmens und des Betriebs der Schuldnerin. Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) der Insolvenzverwalterin bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO). Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht der Insolvenzverwalterin werden spätestens ab dem 29.01.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C201 niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Zur Hinterlegungsstelle (§ 149 InsO) wird bestimmt: National-Bank AG, IBAN DE16360200300009035691, BIC NBAGDE3EXXX. Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de 620 IN 2651/25 Amtsgericht Duisburg, 01.01.2026

  3. Nr. 3SonstigesAz. 620 IN 2651/25

    Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 2651/25 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 31714 eingetragenen iNetValue eCommerce GmbH, Sterkraderstraße 225-229, 46539 Dinslaken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Frank Dörr, Büngelerstr. 73, 46539 Dinslaken ist am 08.01.2026 bei Gericht die Anzeige der Insolvenzverwalterin eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO). 620 IN 2651/25 Amtsgericht Duisburg, 09.01.2026

  4. Nr. 4Entscheidungen im VerfahrenAz. 620 IN 2651/25

    Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 2651/25 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 31714 eingetragenen iNetValue eCommerce GmbH, Sterkraderstraße 225-229, 46539 Dinslaken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Frank Dörr, Büngelerstr. 73, 46539 Dinslaken liegt ein Antrag auf Festsetzung der Vergütung der vorläufigen Insolvenzverwalterin vor (§§ 21, 63, 64 InsO). Die Insolvenzgläubiger erhalten hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme binnen 10 Tagen ab Veröffentlichung.Der vollständige Antrag kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C201 eingesehen werden. 620 IN 2651/25 Amtsgericht Duisburg, 28.05.2026

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

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