Unternehmensinsolvenz

IMAM Bau GmbH

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für IMAM Bau GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 124606). 4 Bekanntmachungen vom 23. März 2026 bis 19. Mai 2026.

Stammdaten

SitzFrankfurt am Main
GerichtAmtsgericht Frankfurt am Main
HandelsregisterFrankfurt am Main, HRB 124606
BundeslandHessen
BrancheBaugewerbe & Handwerk (Inkl. Baunebengewerbe)
Zeitraum23. März 2026 – 19. Mai 2026
Bekanntmachungen4

Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1SicherungsmaßnahmenAz. 810 IN 1857/25 I-33-

    810 IN 1857/25 I-33-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der IMAM Bau GmbH, Pfarrer-Perabo-Platz 6, 60326 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 124606), vertr. d.: Almir Tutic, Franz-Henle-Straße 2, 65929 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), ist am 20.03.2026 um 11:35 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Kathrin Brockmeyer, horizon-re GmbH, Liebigstraße 19, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 34 86 63 70, E-Mail: insolvenz@horizon-re.de, Internet: www.horizon-re.de bestellt worden. Amtsgericht Frankfurt am Main, 20.03.2026

  2. Nr. 2EröffnungenAz. 810 IN 1857/25 I-16-5

    810 IN 1857/25 I-33-: In dem Insolvenzverfahren IMAM Bau GmbH, Pfarrer-Perabo-Platz 6, 60326 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 124606), vertreten durch: Almir Tutic, Franz-Henle-Straße 2, 65929 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wurde am 20.04.2026 um 13:20 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Zur Insolvenzverwalterin wurde bestellt: Rechtsanwältin Kathrin Brockmeyer, horizon-re GmbH, Liebigstraße 19, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 34 86 63 70, E-Mail: insolvenz@horizon-re.de, Internet: www.horizon-re.de. Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der Insolvenzverwalterin übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der Insolvenzverwalterin. Mit diesem Verfahren werden die weiteren Verfahren 810 IN 73/26 I-33- und 810 IN 545/26 I-33- verbunden. Das Verfahren 810 IN 1857/25 I-33- führt. Hinweise: Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 20.04.2026

  3. Nr. 3EröffnungenAz. 810 IN 1857/25 I-16-5

    810 IN 1857/25 I-16-5 Am 20.04.2026 um 13:20 Uhr ist das Insolvenzverfahren IMAM Bau GmbH, Pfarrer-Perabo-Platz 6, 60326 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 124606), vertreten durch: Almir Tutic,(Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Kathrin Brockmeyer, horizon-re GmbH, Liebigstraße 19, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 34 86 63 70, E-Mail: insolvenz@horizon-re.de, Internet: www.horizon-re.de Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO. Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei der Insolvenzverwalterin vorzunehmen. Anmeldefrist: 01.06.2026 Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 15.06.2026 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen: * Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO) * Wahl eines Gläubigerausschusses * Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) * Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens * gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt. Amtsgericht Frankfurt am Main, 21.04.2026

  4. Nr. 4Entscheidungen im VerfahrenAz. 810 IN 1857/25 I-16-5

    810 IN 1857/25 I-16-5 In dem Insolvenzverfahren IMAM Bau GmbH, Pfarrer-Perabo-Platz 6, 60326 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 124606), vertreten durch: Almir Tutic (Geschäftsführer), ist Termin zur Gläubigerversammlung bestimmt auf Montag, 13.07.2026, 10:00 Uhr, Saal 1, Gebäude F, Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main Tagesordnung: In der Gläubigerversammlung beantragt die Insolvenzverwalterin die Zustimmung zur Veräußerung des Unternehmens der Schuldnerin im Ganzen an Herrn Almir Tutic, Pfarrer-Perabo-Straße 6, 60326 Frankfurt am Main zu einem Kaufpreis in Höhe von EUR 5.000,00. Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung im Rahmen des § 160 InsO als erteilt. Frankfurt am Main, 18.05.2026

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

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