Idealien UG (haftungsbeschränkt) i.L.
Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Idealien UG (haftungsbeschränkt) i.L. mit Sitz in Finsterwalde (Amtsgericht Cottbus, HRB 14455). 5 Bekanntmachungen vom 05. Mai 2025 bis 16. Juni 2026.
Stammdaten
| Sitz | Finsterwalde |
|---|---|
| Gericht | Amtsgericht Cottbus |
| Aktenzeichen | 63 IN 65/25 |
| Handelsregister | Cottbus, HRB 14455 |
| Bundesland | Brandenburg |
| Branche | Unternehmensberatung, Recht & Steuern |
| Zeitraum | 05. Mai 2025 – 16. Juni 2026 |
| Bekanntmachungen | 5 |
Bekanntmachungen im Überblick
Bekanntmachungen im Detail
Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de- Nr. 1EröffnungenAz. 63 IN 65/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen Idealien UG (haftungsbeschränkt) i. L., HRB 14455 AG CB, vertreten durch den Liquidator Herrn Laurin Thieme, Sitz: Finster-walde, Gegenstand: Herstellung von Räucherware, Karl-Marx-Straße 18, 03238 Fins-terwalde, wurde am 29.04.2025, um 11:05 Uhr, das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Sven Kirchner, Hausvogteiplatz 11, 10117 Berlin. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 13.06.2025 unter Be-achtung des § 174 InsO beim Verwalter anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen. Der Insolvenzverwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vor-geben. Er muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg i. S. d. § 130 a ZPO für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130 a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; § 173 ZPO bleibt davon unberührt. Die Forderungen nachrangiger Gläubiger sind nur anzumelden, soweit das Insolvenzgericht besonders zur Anmeldung dieser Forderungen auffordert. Bei der Anmeldung solcher Forderungen ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen. Die Tabelle und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 27.06.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, niedergelegt. Berichts- und Prüfungsstichtag (§§ 5 Abs. 2 Satz 1, 156, 176 InsO) ist Dienstag, 22. Juli 2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet oder der Prüfung von nachträglich angemeldeten Forderungen widerspricht, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Anträge zur Beschlussfassung über die Person des Verwalters, die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), die Verwertung der Masse (§§ 149, 159 bis 163, InsO), die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO), den Gläubigerausschuss sind ebenfalls bis zum Prüfungsstichtag beim Insolvenzgericht einzureichen. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO). Rechtmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de) Amtsgericht Cottbus, 30. April 2025, Az.: 63 IN 65/25
- Nr. 2NoCategoryAz. 63 IN 65/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen Idealien UG (haftungsbeschränkt), Karl-Marx-Straße 18, 03238 Finsterwalde, wird angeordnet: Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO). Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können bis zum 17.12.2025 (Prüfungsstichtag) gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Der Prüfungsstichtag entspricht dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO). Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf des Prüfungsstichtages auf der Insolvenzgeschäftsstelle des Amtsgerichts Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus zur Einsicht der Beteiligten aus. Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung. Amtsgericht Cottbus, den 10. November 2025 Az.: 63 IN 65/25
- Nr. 3SonstigesAz. 63 IN 65/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen Idealien UG (haftungsbeschränkt), Karl-Marx-Straße 18, 03238 Finsterwalde, wird der Schlussverteilung gemäß § 197 Abs. 1 Satz 1 InsO zugestimmt. Der Schlusstermin wird im schriftlichen Verfahren (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO) durchgeführt und bestimmt auf den 16.03.2026 mit folgender Tagesordnung: Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, gegebenenfalls Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse sowie gegebenenfalls Prüfung von verspätet angemeldeten Forderungen. Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus. Einwendungen bzw. Anträge sind schriftlich bis zum 16.03.2026 (= Schlusstermin) vorzubringen, wobei der Eingang der Einwendungen/Anträge bei Gericht maßgeblich ist. Hinweis nach § 188 Satz 3 InsO: Die Summe der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen beträgt 616,60 € Euro. Der zur Verteilung verfügbare Betrag aus der Insolvenzmasse beträgt 0,00 Euro. Mit dieser Veröffentlichung beginnen die Fristen der §§ 189, 190 InsO. Amtsgericht Cottbus, den 19. Januar 2026 Az.: 63 IN 65/25
- Nr. 4Entscheidungen im VerfahrenAz. 63 IN 65/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen Idealien UG (haftungsbeschränkt), Karl-Marx-Straße 18, 03238 Finsterwalde, sind dem Insolvenzverwalter - Rechtsanwalt Dr. Kirchner - die Mindestvergütung gem. §§ 13, 2 InsVV, die Auslagen gem. § 8 InsVV in Höhe von 15 % der festgesetzten Mindestvergütung zzgl. der Kosten für die übertragenen Zustellungen (hier: 4 Zustellungen á 3,50 Euro -/. 10 Zustellungen) aufgrund einer gem. § 1 InsVV vergütungsrelevanten Insolvenzmasse in Höhe von 2.603,08 Euro nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV festgesetzt worden. Es wurden keine Zuschläge festgesetzt. An vom Insolvenzverwalter beauftragte Dritte wurde aus der Masse keine Vergütung gezahlt. Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung binnen einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Rechtsmittelfrist. Beschwerde: Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro übersteigt. Erinnerung: Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden. Die Beschwerde bzw. die Erinnerung sind beim Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus einzulegen. Die Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Beschwerde bzw. Erinnerung können schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de). Amtsgericht Cottbus, den 19. Januar 2026 Az.: 63 IN 65/25
- Nr. 5Entscheidungen im VerfahrenAz. 63 IN 65/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Idealien UG (haftungsbeschränkt), Karl-Marx-Straße 18, 03238 Finsterwalde, ist das Verfahren mit Beschluss vom 13. Mai 2026 nach Vollzug der Schlussverteilung gem. § 200 InsO aufgehoben worden. Rechtsmittelbelehrung: Gegen die Aufhebung des Verfahrens ist die Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, oder bei Verfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt worden sind, auch beim Landgericht Cottbus, Gerichtsstraße 3-4, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Rechtsmittelschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Erinnerung kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de) Amtsgericht Cottbus, den 13. Mai 2026, AZ: 63 IN 65/25
Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.