ICE International Cargo Express GmbH
Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für ICE International Cargo Express GmbH mit Sitz in Kelsterbach (Amtsgericht Darmstadt, HRB 126685). 2 Bekanntmachungen vom 16. Januar 2025 bis 04. Mai 2026.
Stammdaten
| Sitz | Kelsterbach |
|---|---|
| Gericht | Amtsgericht Darmstadt |
| Handelsregister | Frankfurt am Main, HRB 126685 |
| Bundesland | Hessen |
| Branche | Transport, Logistik & Lagerei |
| Zeitraum | 16. Januar 2025 – 04. Mai 2026 |
| Bekanntmachungen | 2 |
Bekanntmachungen im Überblick
Bekanntmachungen im Detail
Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de- Nr. 1Entscheidungen im VerfahrenAz. 9 IN 375/24
Amtsgericht Darmstadt 12.12.2024 - Insolvenzgericht - 9 IN 375/24 B e s c h l u s s In dem Insolvenzantragsverfahren Techniker Krankenkasse, Habichtstraße 28, 22305 Hamburg, - Antragstellerin - g e g e n ICE International Cargo Express GmbH, Im Taubengrund 23, 65451 Kelsterbach (AG Frankfurt am Main, HRB 126685), vertreten durch: Maleki Ali Asgar, Richard-Strauss-Allee 29, 60598 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), - Antragsgegnerin - Es wird festgestellt, dass die Hauptsache erledigt ist. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin. Der Gegenstandswert wird festgesetzt auf 2.339,72 EUR. G r ü n d e: Durch zulässigen Antrag vom 03.04.2024 hat die Antragstellerin die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Antragsgegnerin beantragt. Die Antragstellerin hat mitgeteilt, dass die dem Antrag zu Grunde liegende Forderung - nach Eingang des Antrages bei Gericht - beglichen worden sei, die Antragstellerin hat die Erledigung der Hauptsache erklärt. Der Antrag war bis zur Erfüllung der Forderung zulässig und begründet, so dass die Erledigung der Hauptsache festzustellen war. Die Kosten des Verfahrens sind gemäß §§ 4 InsO, 91 ZPO der Antragsgegnerin aufzuerlegen. Sie hat Einwendungen gegen den Grund und die Höhe der Forderung nicht erhoben, sondern diese vielmehr durch die Zahlung anerkannt. Damit ist eingeräumt, dass der Antrag zur Zeit der Antragstellung zulässig und begründet gewesen ist. Die Entscheidung hinsichtlich des Gegenstandswertes beruht auf § 58 GKG. Sie richtet sich nach der Höhe der dem Antrag zugrunde liegenden Forderung. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann von der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Darmstadt eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Darmstadt an.
- Nr. 2Abweisungen mangels MasseAz. 9 IN 1241/25
9 IN 1241/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des ICE International Cargo Express GmbH, Im Taubengrund 23, 65451 Kelsterbach (AG Frankfurt am Main, HRB 126685), vertr. d.: Akram Maleki, Bischofsweg 46, 60598 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 04.05.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO. Amtsgericht Darmstadt, 04.05.2026
Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.