Unternehmensinsolvenz

Hype Music UG (haftungsbeschränkt)

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Hype Music UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Oberhausen (Amtsgericht Duisburg, HRB 32846). 4 Bekanntmachungen vom 29. Februar 2024 bis 29. April 2026.

Stammdaten

SitzOberhausen
GerichtAmtsgericht Duisburg
Aktenzeichen62 IN 134/23
HandelsregisterDuisburg, HRB 32846
BundeslandNordrhein-Westfalen
BrancheSonstige Dienstleistungen (Kultur, Sport, Reinigung, Sicherheit, Wellness)
Zeitraum29. Februar 2024 – 29. April 2026
Bekanntmachungen4

Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1SicherungsmaßnahmenAz. 62 IN 134/23

    Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 62 IN 134/23 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Register des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 32846 eingetragenen Hype Music UG (haftungsbeschränkt), Parallelstr. 119, 46049 Oberhausen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marco Eisinger, Jean-Monnet-Ring 12, 46399 Bocholt Geschäftszweig: Betrieb eines Tonstudio, Musikproduktion und -vertrieb ist am 29.02.2024, um 10:20 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO): Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Sebastian Henneke, Vinckeufer 3, 47119 Duisburg bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO). Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). 62 IN 134/23 Amtsgericht Duisburg, 29.02.2024

  2. Nr. 2Abweisungen mangels MasseAz. 62 IN 134/23

    Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 62 IN 134/23 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Register des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 32846 eingetragenen Hype Music UG (haftungsbeschränkt), Parallelstr. 119, 46049 Oberhausen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marco Günter Eisinger, Carrer Dones de La Mar 5, 07590 Es Pelats, Spanien Geschäftszweig: Tonstudio ist der am 04.09.2023 bei Gericht eingegangene Antrag einer Gläubigerin vom 12.05.2023 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch Beschluss vom 18.02.2026 mangels Masse abgewiesen worden. Amtsgericht Duisburg, 18.02.2026

  3. Nr. 3SicherungsmaßnahmenAz. 62 IN 134/23

    Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 62 IN 134/23 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Register des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 32846 eingetragenen Hype Music UG (haftungsbeschränkt), Parallelstr. 119, 46049 Oberhausen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marco Günter Eisinger, Carrer Dones de La Mar 5, 07590 Es Pelats, Spanien Geschäftszweig: Tonstudio sind die am 29.02.2024 angeordneten Sicherungsmaßnahmen durch Beschluss vom 18.02.2026 aufgehoben worden. Die Verfügungsbefugnis des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Sebastian Henneke über das von ihm verwaltete schuldnerische Vermögen bleibt bestehen, soweit sie zur Erfüllung seiner Pflichten nach § 25 Abs. 2 InsO erforderlich ist. Duisburg, 18.02.2026

  4. Nr. 4Entscheidungen im VerfahrenAz. 62 IN 134/23

    Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 62 IN 134/23 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Register des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 32846 eingetragenen Hype Music UG (haftungsbeschränkt), Parallelstr. 119, 46049 Oberhausen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marco Günter Eisinger, Carrer Dones de La Mar 5, 07590 Es Pelats, Spanien sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt worden (§§ 21, 63, 64 InsO): Vergütung 1.975,00 EUR Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen, 350,00 EUR Zwischensumme 2.325,00 EUR zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer 441,75 EUR, Endbetrag 2.766,75 EUR. Rechtsmittelbelehrung: Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Duisburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu. Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden. Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Zusatz zum Veröffentlichungstext: Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C102 eingesehen werden. 62 IN 134/23 Amtsgericht Duisburg, 28.04.2026

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

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