Unternehmensinsolvenz

Hisham, Mohamed Hazmy

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Hisham, Mohamed Hazmy mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Darmstadt, HRA 87132). 4 Bekanntmachungen vom 04. September 2025 bis 17. Juni 2026.

Stammdaten

SitzBremen
GerichtAmtsgericht Darmstadt
Aktenzeichen9 IN 527/25
HandelsregisterDarmstadt, HRA 87132
BundeslandHessen
BrancheSonstige Dienstleistungen (Kultur, Sport, Reinigung, Sicherheit, Wellness)
Zeitraum04. September 2025 – 17. Juni 2026
Bekanntmachungen4

Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1SicherungsmaßnahmenAz. 9 IN 527/25

    Geschäfts-Nr.: 9 IN 527/25 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Mohamed Hazmy Hisham, geb. am 15.10.2002, Betonstraße 9, 28777 Bremen, Inhaber von: Tropical Direction e.K. Am Grünen Weg 8, 65451 Kelsterbach (AG Darmstadt, HRA 87132), ist am 04.09.2025 um 13:15 Uhr gegen den Antragsgegner die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Alexander Pilgrim, c/o hww Rechtsanwälte, Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069 913092 0, Fax: 069 913092 30 bestellt worden. Gemäß § 21 Abs. 2 Ziff. 2 InsO wird angeordnet, dass Verfügungen des Antragsgegners nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Den Schuldnern des Schuldners wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Antragsgegners einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten. Zu diesem Zweck wird der vorläufige Insolvenzverwalter zur Einrichtung und Führung eines Insolvenzsonderkontos für die spätere Insolvenzmasse ermächtigt, welches den Vorgaben des Urteils des BGH vom 07.02.2019 (IX ZR 47/18) entspricht. Die beteiligten Finanzbehörden, Banken, Sparkassen und sonstigen Kreditinstitute sowie das Kraftfahrbundesamt werden angewiesen, dem vorläufigen Insolvenzverwalter alle Auskünfte über die mit dem Insolvenzschuldner bestehenden Geschäftsbeziehungen zu erteilen, sofern notwendig, Abschriften zu fertigen. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter sind alle Auskünfte zu erteilen, welche auch gegenüber dem Insolvenzschuldner zu erteilen wären. Amtsgericht Darmstadt, 04.09.2025

  2. Nr. 2SicherungsmaßnahmenAz. 9 IN 527/25

    9 IN 527/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Mohamed Hazmy Hisham, geb. am 15.10.2002, Betonstraße 9, 28777 Bremen, Inhaber von: Tropical Direction e.K. Am Grünen Weg 8, 65451 Kelsterbach (AG Darmstadt, HRA 87132), sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 04.09.2025 am nach Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse aufgehoben worden. Amtsgericht Darmstadt, 05.06.2026

  3. Nr. 3Abweisungen mangels MasseAz. 9 IN 527/25

    9 IN 527/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Mohamed Hazmy Hisham, geb. am 15.10.2002, Betonstraße 9, 28777 Bremen, Inhaber von: Tropical Direction e.K. Am Grünen Weg 8, 65451 Kelsterbach (AG Darmstadt, HRA 87132), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 05.06.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO. Die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 04.09.2025 sind am aufgehoben worden. Amtsgericht Darmstadt, 05.06.2026

  4. Nr. 4Entscheidungen im VerfahrenAz. 9 IN 527/25

    9 IN 527/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Mohamed Hazmy Hisham, geb. am 15.10.2002, Betonstraße 9, 28777 Bremen, Inhaber von: Tropical Direction e.K. Am Grünen Weg 8, 65451 Kelsterbach (AG Darmstadt, HRA 87132), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden auf: 1.400,00 EUR Nettovergütung nach § 11 InsVV 266,00 EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % 210,00 EUR Auslagen zuzüglich 39,90 EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % 1.915,90 EUR Gesamtbetrag Dem vorläufigen Insolvenzverwalter Alexander Pilgrim, c/o hww Rechtsanwälte, Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069 913092 0, Fax: 069 913092 30 wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen. G r ü n d e: Die vorläufige Verwaltung wurde mit Beschluss vom 04.09.2025 angeordnet. Nach § 11 Abs. 1 InsVV wird die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters besonders vergütet. Wenn, wie vorliegend, keine ausreichende Masse zur Verfügung steht, wird die Mindestvergütung angesetzt. Diese beläuft sich im vorliegenden Verfahren auf 1.400 Euro. Die Auslagen waren in beantragter Höhe gem. § 8 InsVV festzusetzen. Nach § 7 InsVV wird zusätzlich zur Vergütung und zur Erstattung der Auslagen die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer festgesetzt. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden. Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Darmstadt, 17.06.2026

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

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