Hess, Heinz-Georg
Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Hess, Heinz-Georg mit Sitz in Bad Berleburg (Amtsgericht Siegen, HRA 7126). 4 Bekanntmachungen vom 16. Dezember 2025 bis 12. März 2026.
Stammdaten
| Sitz | Bad Berleburg |
|---|---|
| Gericht | Amtsgericht Siegen |
| Aktenzeichen | 25 IN 216/25 |
| Handelsregister | Siegen, HRA 7126 |
| Bundesland | Nordrhein-Westfalen |
| Branche | Baugewerbe & Handwerk (Inkl. Baunebengewerbe) |
| Zeitraum | 16. Dezember 2025 – 12. März 2026 |
| Bekanntmachungen | 4 |
Bekanntmachungen im Überblick
Bekanntmachungen im Detail
Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de- Nr. 1Entscheidungen im RestschuldbefreiungsverfahrenAz. 25 IN 216/25
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 216/25 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen des Herrn Heinz-Georg Hess, Gasse 8, 57319 Bad Berleburg, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Siegen unter HRA 7126 eingetragenen Firma Hess Objekt- und Kindergarteneinrichtungen Heinz-Georg Hess ist der Antrag des Schuldners auf Erteilung der Restschuldbefreiung zulässig. Der Schuldner erlangt Restschuldbefreiung, wenn er den Obliegenheiten des §§ 295, 295a InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde nach §§ 287 a Abs. 1, Satz 3, 4 InsO i. V. m. §§ 567 ff. ZPO gegeben. Beschwerdeberechtigt ist der Schuldner. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Siegen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de 25 IN 216/25 Amtsgericht Siegen, 15.12.2025
- Nr. 2EröffnungenAz. 25 IN 216/25
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 216/25 Über das Vermögen des Herrn Heinz-Georg Hess, geboren am 16.10.1959, Gasse 8, 57319 Bad Berleburg, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Siegen unter HRA 7126 eingetragenen Firma Hess Objekt- und Kindergarteneinrichtungen Heinz-Georg Hess Geschäftszweig: Innenausbau im Objektbereich wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 15.12.2025, um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 16.10.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags des Schuldners. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Robert Schiller, Lahnstraße 1, 35398 Gießen, Telefon: 0641 9829218, Fax: 0641 9829216. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 10.02.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diesen zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist der 10.03.2026. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen - zur Person des Insolvenzverwalters, - zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), - zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 19.02.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, Zimmer Nr. 2135 niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung des Schuldners, aus einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat des Schuldners nach §§ 370, 373 oder § 384 der Abgabenordnung so hat der Schuldner im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob er diesen Vortrag bestreitet. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner des Schuldners (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren einschließlich des Beschlusses nach § 289 InsO werden spätestens sechs Monate nach Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Siegen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de 25 IN 216/25 Amtsgericht Siegen, 15.12.2025
- Nr. 3SonstigesAz. 25 IN 216/25
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 216/25 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Heinz-Georg Hess, geboren am 16.10.1959, Gasse 8, 57319 Bad Berleburg, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Siegen unter HRA 7126 eingetragenen Firma Hess Objekt- und Kindergarteneinrichtungen Heinz-Georg Hess hat der Insolvenzverwalter dem Gericht angezeigt (§ 35 Abs. 4 InsO): Die selbstständige Tätigkeit des Schuldners "Objekt- und Klinikeinrichtungen, Herstellung und Vertrieb von Möbeln" wird gem. § 35 Abs. 2 InsO, zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung, aus der Masse freigegeben. 25 IN 216/25 Amtsgericht Siegen, 18.12.2025
- Nr. 4Entscheidungen im VerfahrenAz. 25 IN 216/25
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 216/25 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Heinz-Georg Hess, Gasse 8, 57319 Bad Berleburg, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Siegen unter HRA 7126 eingetragenen Firma Hess Objekt- und Kindergarteneinrichtungen Heinz-Georg Hess ist Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht, der 02.04.2026. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu den nachfolgenden Tagesordnungspunkten bei Gericht einreichen: Zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier: Zur freihändigen Verwertung oder Freigabe der massebeschlagenen Grundstücke, eingetragen beim Amtsgericht Bad Berleburg im Grundbuch von Schwarzenau: Blatt 338: lfd. Nr. 2, Flur 7, Flurstück 195, Gebäude- und Freifläche, Gasse 8, 157 m² lfd. Nr. 9, Flur 6, Flurstück 238, Weg am Mühlengraben, 109 m² lfd. Nr. 10, Flur 7, Flurstück 220, Gebäude- und Freifläche, Gasse 8, 273 m² lfd. Nr. 13, Flur 7, Flurstück 140, Gebäude- und Freifläche Gasse 8, 102 m² lfd. Nr. 14, Flur 7, Flurstück 221, Gebäude- und Freifläche am Mühlgraben 8, 1.096 m² lfd. Nr. 15, Flur 6, Flurstück 160, Landwirtschaftsfläche Brückenacker, 133 m² lfd. Nr. 17, Flur 7, Flurstück 114, Gebäude- und Freifläche, An der Eder 2, 5 m² lfd. Nr. 18, Flur 6, Flurstück 510, Waldfläche, Verkehrsfläche, In der Schwarzenau, 4.900 m² lfd. Nr. 19, Flur 6, Flurstück 514, Waldfläche, Am Mühlgraben 218 m² Blatt 80: lfd. Nr. 44, Flur 7, Flurstück 202, Gebäude- und Freifläche, Gasse 7, 15 m² lfd. Nr. 47, Flur 7, Flurstück 204, Gebäude- und Freifläche, Gasse 7, 77 m² lfd. Nr. 50, Flur 7, Flurstück 203, Gebäude- und Freifläche Gasse 7, 126 m² lfd. Nr. 51, Flur 7, Flurstück 149, Freifläche, Schwarzenau, 39 m² lfd. Nr. 53, Flur 7, Flurstück 83, Freifläche, Schwarzenau, 161 m² lfd. Nr. 54, Flur 7, Flurstück 150, Freifläche, Schwarzenau, 9 m² lfd. Nr. 55, Flur 7, Flurstück 82, Freifläche, Schwarzenau, 21 m² lfd. Nr. 56, Flur 7, Flurstück 246, Gebäude- und Freifläche, ungenutzt, Gasse, 147 m². Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufungen der Gläubigerversammlung vom 05.03.2026 und vom 11.03.2026 nebst Beschlussanträgen verwiesen. Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, Zimmer Nr. 2135 eingesehen werden. Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten. Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO). Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden. Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Siegen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt. Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr: Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de. 25 IN 216/25 Amtsgericht Siegen, 10.03.2026
Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.