Unternehmensinsolvenz

HDP Management Consulting GmbH

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für HDP Management Consulting GmbH mit Sitz in Eschborn (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 104305). 8 Bekanntmachungen vom 04. Juni 2025 bis 08. Juni 2026.

Stammdaten

SitzEschborn
GerichtAmtsgericht Frankfurt am Main
HandelsregisterFrankfurt am Main, HRB 104305
BundeslandHessen
BrancheUnternehmensberatung, Recht & Steuern
Zeitraum04. Juni 2025 – 08. Juni 2026
Bekanntmachungen8

Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1SicherungsmaßnahmenAz. 810 IN 802/25 H-77-

    810 IN 802/25 H-77-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der HDP Management Consulting GmbH, Rahmannstraße 3, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB ), vertr. d.: Wolfgang Heymann, Lorch, (Geschäftsführer), ist am 03.06.2025 um 13:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Cristina Heymann, Minnholzweg 2 b, 61476 Kronberg im Taunus, Tel.: 06173/ 78 34 0, Fax: 06173/ 78 34 14 9, E-Mail: kronberg@ra-amend.de, Internet: www.ra-amend.de bestellt worden. Amtsgericht Frankfurt am Main, 03.06.2025

  2. Nr. 2Entscheidungen im VerfahrenAz. 810 IN 802/25 H-77-

    810 IN 802/25 H-77-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der HDP Management Consulting GmbH, Rahmannstraße 3, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 104305), vertr. d.: Wolfgang Heymann, Lorch, (Geschäftsführer), ist der vorläufigen Insolvenzverwalterin zusätzlich zu der am 03.06.2025 um 13:30 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden. Der Beschluss ist für die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Frankfurt am Main einsehbar. Amtsgericht Frankfurt am Main, 17.06.2025

  3. Nr. 3SicherungsmaßnahmenAz. 810 IN 802/25 H-77-

    810 IN 802/25 H-77-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der HDP Management Consulting GmbH, Rahmannstraße 3, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 104305), vertr. d.: Patrick Dinnes, (Geschäftsführer), ist der vorläufigen Insolvenzverwalterin zusätzlich zu der am 03.06.2025 um 13:30 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden. Der Beschluss ist für die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Frankfurt am Main einsehbar. Amtsgericht Frankfurt am Main, 25.06.2025

  4. Nr. 4SicherungsmaßnahmenAz. 810 IN 802/25 H-77-

    810 IN 802/25 H-77-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der HDP Management Consulting GmbH, Rahmannstraße 3, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 104305), vertr. d.: Wolfgang Heymann, Lorch, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom 03.06.2025 über die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin ergänzt worden. Der Beschluss ist für die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Insolvenzgericht, einsehbar. Amtsgericht Frankfurt am Main, 25.06.2025

  5. Nr. 5EröffnungenAz. 810 IN 802/25 H-13-6

    810 IN 802/25 H-77-: In dem Insolvenzverfahren HDP Management Consulting GmbH, Rahmannstraße 3, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 104305), vertreten durch: Patrick Dinnes, (Geschäftsführer), wurde am 01.09.2025 um 09:48 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Zur Insolvenzverwalterin wurde bestellt: Rechtsanwältin Cristina Heymann, Minnholzweg 2 b, 61476 Kronberg im Taunus, Tel.: 06173/ 78 34 0, Fax: 06173/ 78 34 14 9, E-Mail: kronberg@ra-amend.de, Internet: www.ra-amend.de. Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der Insolvenzverwalterin übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der Insolvenzverwalterin. Hinweise: Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 01.09.2025

  6. Nr. 6EröffnungenAz. 810 IN 802/25 H-13-6

    810 IN 802/25 H-13-6 - Am 01.09.2025 um 09:48 Uhr ist das Insolvenzverfahren HDP Management Consulting GmbH, Rahmannstraße 3, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 104305), vertreten durch: Patrick Dinnes, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Cristina Heymann, Minnholzweg 2 b, 61476 Kronberg im Taunus, Tel.: 06173/ 78 34 0, Fax: 06173/ 78 34 14 9, E-Mail: kronberg@ra-amend.de, Internet: www.ra-amend.de Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis 22.10.2025 bei der Insolvenzverwalterin schriftlich (§ 174 InsO) anzumelden. b) Der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Wer Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden, (§ 28 Abs. 2 InsO). Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an die Insolvenzverwalterin zu leisten, (§ 28 Abs. 3 InsO). Vor dem Insolvenzgericht findet am Mittwoch, 03.12.2025, 09:30 Uhr, Saal 1, Gebäude F, Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main eine Gläubigerversammlung mit folgendem Inhalt statt: * Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO) * Wahl eines Gläubigerausschusses * Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) * Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens * Entscheidung über die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO), der Mitwirkung des Gläubigerausschusses (§ 276 InsO), der Mitwirkung der Überwachungsorgane (§ 276a InsO) sowie die Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit (§ 277 InsO) * gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten * zur Prüfung der angemeldeten Forderungen. Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung im Rahmen des § 160 InsO als erteilt. Hinweise: Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Amtsgericht Frankfurt am Main, 05.09.2025

  7. Nr. 7SonstigesAz. 810 IN 802/25 H-15-6

    810 IN 802/25 H-15-6 In dem Insolvenzverfahren HDP Management Consulting GmbH, Rahmannstraße 3, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 104305) hat die Insolvenzverwalterin gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Amtsgericht Frankfurt am Main, 16.10.2025

  8. Nr. 8SonstigesAz. 810 IN 802/25 H-4-6

    810 IN 802/25 H-4-6 In dem Insolvenzverfahren HDP Management Consulting GmbH, Rahmannstraße 3, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 104305) wird die Prüfung der bis zum 24.08.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Die Insolvenzverwalterin, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 07.09.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 22.05.2026

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

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