HCC Verwaltung GmbH
Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für HCC Verwaltung GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 132556). 2 Bekanntmachungen vom 15. Mai 2025 bis 18. März 2026.
Stammdaten
| Sitz | Frankfurt am Main |
|---|---|
| Gericht | Amtsgericht Frankfurt am Main |
| Aktenzeichen | 810 IN 1190/24 H-6-7 |
| Handelsregister | Frankfurt am Main, HRB 132556 |
| Bundesland | Hessen |
| Branche | Sonstige Dienstleistungen (Kultur, Sport, Reinigung, Sicherheit, Wellness) |
| Zeitraum | 15. Mai 2025 – 18. März 2026 |
| Bekanntmachungen | 2 |
Bekanntmachungen im Überblick
Bekanntmachungen im Detail
Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de- Nr. 1EröffnungenAz. 810 IN 1190/24 H-6-7
810 IN 1190/24 H-6-7 Am 13.05.2025 um 11:39 Uhr ist das Insolvenzverfahren HCC Verwaltung GmbH, Opernplatz 14, 60313 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 132556), vertreten durch: Eike Maximilian Fabian Steppe, Offenbach, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Karl-Heinz Trebing, Hanauer Landstraße 148 a, 60314 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 15 05 15 55, Fax: 069/ 15 05 15 39, E-Mail: office@trebing-bert.de, Internet: www.trebing-bert.de Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO. Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei dem Insolvenzverwalter vorzunehmen. Anmeldefrist: 28.07.2025 Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 11.08.2025 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen: * Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO) * Wahl eines Gläubigerausschusses * Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) * Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens * gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt. Amtsgericht Frankfurt am Main, 14.05.2025
- Nr. 2Entscheidungen im VerfahrenAz. 810 IN 1190/24 H-6-7
810 IN 1190/24 H-6-7 In dem Insolvenzverfahren HCC Verwaltung GmbH, Opernplatz 14, 60313 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 132556), vertreten durch: Eike Maximilian Fabian Steppe, Offenbach am Main, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 26.05.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 08.06.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 17.03.2026
Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.