Unternehmensinsolvenz

Haag Schuhtechnologie UG (haftungsbeschränkt)

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Haag Schuhtechnologie UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Pirmasens (Amtsgericht Pirmasens, HRB 31350). 2 Bekanntmachungen vom 23. April 2026 bis 23. April 2026.

Stammdaten

SitzPirmasens
GerichtAmtsgericht Pirmasens
Aktenzeichen1 IN 114/25
HandelsregisterZweibrücken, HRB 31350
BundeslandRheinland-Pfalz
BrancheEinzelhandel & E-Commerce (Inkl. Textilhandel)
Zeitraum23. April 2026 – 23. April 2026
Bekanntmachungen2

Bekanntmachungen im Überblick

Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1SicherungsmaßnahmenAz. 1 IN 114/25

    1 IN 114/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Antragstellerin Haag Schuhtechnologie UG (haftungsbeschränkt), Eichelsbacher Straße 6, 66954 Pirmasens (AG Zweibrücken, HRB 31350), vertr. d.: Barbara Haag, Sangstraße 24a, 66954 Pirmasens, (Geschäftsführerin), sind die am 16.04.2026 nach Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse aufgehoben worden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Pirmasens, 16.04.2026

  2. Nr. 2Abweisungen mangels MasseAz. 1 IN 114/25

    1 IN 114/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Haag Schuhtechnologie UG (haftungsbeschränkt), Eichelsbacher Straße 6, 66954 Pirmasens (AG Zweibrücken, HRB 31350), vertr. d.: Barbara Haag, Sangstraße 24a, 66954 Pirmasens, (Geschäftsführerin), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 16.04.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO. Die Verfügungsbeschränkungen sind am 16.04.2026 aufgehoben worden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Pirmasens - Insolvenzgericht -, Bahnhofstr. 22- 26, 66953 Pirmasens, Elektronisches Gerichts u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436455002364-015869333 einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Pirmasens eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Pirmasens an. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Pirmasens, 16.04.2026

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

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