Go Services GmbH
Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Go Services GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 123973). 3 Bekanntmachungen vom 28. April 2025 bis 11. März 2026.
Stammdaten
| Sitz | Frankfurt am Main |
|---|---|
| Gericht | Amtsgericht Frankfurt am Main |
| Handelsregister | Frankfurt am Main, HRB 123973 |
| Bundesland | Hessen |
| Branche | IT, Software & Kommunikation |
| Zeitraum | 28. April 2025 – 11. März 2026 |
| Bekanntmachungen | 3 |
Bekanntmachungen im Überblick
Bekanntmachungen im Detail
Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de- Nr. 1SicherungsmaßnahmenAz. 810 IN 601/25 G-12-
810 IN 601/25 G-12-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Go Services GmbH, Wasserhofstraße 22, 60599 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 123973), vertr. d.: Özcan Günay, (Geschäftsführer), ist am 28.04.2025 um 12:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs, Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 91 30 92 0, Fax: 069/ 91 30 92 30, E-Mail: frankfurt@hww.eu, Internet: www.hww.eu bestellt worden. Amtsgericht Frankfurt am Main, 28.04.2025
- Nr. 2EröffnungenAz. 810 IN 601/25 G-2-9
810 IN 601/25 G-2-9 Am 05.06.2025 um 10:45 Uhr ist das Insolvenzverfahren Go Services GmbH, Wasserhofstraße 22, 60599 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 123973), vertreten durch: Özcan Günay, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs, Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 91 30 92 0, Fax: 069/ 91 30 92 30, E-Mail: frankfurt@hww.eu, Internet: www.hww.eu Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO. Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei der Insolvenzverwalterin vorzunehmen. Anmeldefrist: 18.08.2025 Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 01.09.2025 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen: * Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO) * Wahl eines Gläubigerausschusses * Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) * Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens * gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt. Amtsgericht Frankfurt am Main, 06.06.2025
- Nr. 3Entscheidungen im VerfahrenAz. 810 IN 601/25 G-2-9
810 IN 601/25 G-2-9 In dem Insolvenzverfahren Go Services GmbH, Wasserhofstraße 22, 60599 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 123973), vertreten durch: Özcan Günay, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 25.05.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Die Insolvenzverwalterin, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 08.06.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 06.03.2026
Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.