Gerüstbau Paul GmbH
Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Gerüstbau Paul GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 54991). 2 Bekanntmachungen vom 31. Oktober 2025 bis 22. Juli 2026.
Stammdaten
| Sitz | Frankfurt am Main |
|---|---|
| Gericht | Amtsgericht Frankfurt am Main |
| Handelsregister | Frankfurt am Main, HRB 54991 |
| Bundesland | Hessen |
| Branche | Baugewerbe & Handwerk (Inkl. Baunebengewerbe) |
| Zeitraum | 31. Oktober 2025 – 22. Juli 2026 |
| Bekanntmachungen | 2 |
Bekanntmachungen im Überblick
Bekanntmachungen im Detail
Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de- Nr. 1SicherungsmaßnahmenAz. 810 IN 1065/25 Ge-77-
810 IN 1065/25 Ge-77-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Gerüstbau Paul GmbH, Graebestraße 9, 60488 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 54991), vertr. d.: Kai-Michael Paul, (Geschäftsführer), ist am 31.10.2025 um 08:35 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Ralph Krone, Solmsstraße 41, 60486 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 97 88 69 99, Fax: 069/ 97 88 69 90, E-Mail: info@rakrone.de, Internet: www.rakrone.de bestellt worden. Amtsgericht Frankfurt am Main, 31.10.2025
- Nr. 2EröffnungenAz. 810 IN 1065/25 G-9-1
810 IN 1065/25 Ge-77-: In dem Insolvenzverfahren Gerüstbau Paul GmbH, Graebestraße 9, 60488 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 54991), vertreten durch: Kai-Michael Paul, (Geschäftsführer), wurde am 21.07.2026 um 13:28 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt: Rechtsanwalt Ralph Krone, Solmsstraße 41, 60486 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 97 88 69 99, Fax: 069/ 97 88 69 90, E-Mail: info@rakrone.de, Internet: www.rakrone.de. Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter. Hinweise: Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 21.07.2026
Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.