Gerloff GmbH
Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Gerloff GmbH mit Sitz in Eschwege (Amtsgericht Eschwege, HRB 1065). 7 Bekanntmachungen vom 05. September 2024 bis 13. April 2026.
Stammdaten
| Sitz | Eschwege |
|---|---|
| Gericht | Amtsgericht Eschwege |
| Aktenzeichen | 3 IN 60/24 |
| Handelsregister | Eschwege, HRB 1065 |
| Bundesland | Hessen |
| Branche | Baugewerbe & Handwerk (Inkl. Baunebengewerbe) |
| Zeitraum | 05. September 2024 – 13. April 2026 |
| Bekanntmachungen | 7 |
Bekanntmachungen im Überblick
Bekanntmachungen im Detail
Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de- Nr. 1SicherungsmaßnahmenAz. 3 IN 60/24
3 IN 60/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Gerloff GmbH, Höhenweg 13, 37269 Eschwege (AG Eschwege, HRB 1065), vertr. d.: 1. Marcel Hermann, (Geschäftsführer), 2. Christian Martin, (Geschäftsführer), ist am 05.09.2024 um 10:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Martin Linsenbarth, Goethestraße 21, 99817 Eisenach, Tel.: 03691/7878550, Fax: 03691/7878549, E-Mail: eisenach@diligens-rechtsanwälte.de bestellt worden. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Eschwege, Friedrich-Wilhelm-Straße 39, 37269 Eschwege einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Eschwege, 05.09.2024
- Nr. 2SicherungsmaßnahmenAz. 3 IN 60/24
3 IN 60/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Gerloff GmbH, Höhenweg 13, 37269 Eschwege (AG Eschwege, HRB 1065), vertr. d.: 1. Marcel Hermann, (Geschäftsführer), 2. Christian Martin, (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 05.09.2024 um 10:00 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Eschwege, 24.09.2024
- Nr. 3EröffnungenAz. 3 IN 60/24
3 IN 60/24: Über das Vermögen der Gerloff GmbH, Höhenweg 13, 37269 Eschwege (AG Eschwege, HRB 1065), vertr. d.: 1. Marcel Hermann, (Geschäftsführer), 2. Christian Martin, (Geschäftsführer), ist am 01.12.2024 um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Martin Linsenbarth, Goethestraße 21, 99817 Eisenach, Tel.: 03691/7878550, Fax: 03691/7878549, E-Mail: eisenach@diligens-rechtsanwälte.de. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 13.01.2025 anzumelden; b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Das Verfahren wird mündlich durchgeführt. Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 26.02.2025, 08:30 Uhr, Sitzungssaal 2; I. Stock, Hauptgebäude, Friedrich-Wilhelm-Straße 39, 37269 Eschwege eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten. Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über - die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO), - die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über: - die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), - Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan, - die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), - besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, - eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), - eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO), - Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO), - eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung. Hinweise: - Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist. - Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: - Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. - Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Eschwege, Friedrich-Wilhelm-Straße 39, 37269 Eschwege einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Eschwege, 03.12.2024
- Nr. 4SonstigesAz. 3 IN 60/24
3 IN 60/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gerloff GmbH, Höhenweg 13, 37269 Eschwege (AG Eschwege, HRB 1065), vertr. d.: 1. Marcel Hermann, (Geschäftsführer), 2. Christian Martin, (Geschäftsführer), wurde beschlossen: Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO). Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldnerin und der Insolvenzgläubiger zu dem Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters entspricht, wird auf den 25.08.2025 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen eventuelle Stellungnahmen bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein. Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus. Amtsgericht Eschwege, 23.07.2025
- Nr. 5SonstigesAz. 3 IN 60/24
3 IN 60/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gerloff GmbH, Höhenweg 13, 37269 Eschwege (AG Eschwege, HRB 1065), vertr. d.: 1. Marcel Hermann, (Geschäftsführer), 2. Christian Martin, (Geschäftsführer), wurde beschlossen: Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO). Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin im schriftlichen Verfahren entspricht, wird auf den 05.11.2025 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Eschwege, 14.09.2025
- Nr. 6Entscheidungen im VerfahrenAz. 3 IN 60/24
3 IN 60/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gerloff GmbH, Höhenweg 13, 37269 Eschwege (AG Eschwege, HRB 1065), vertr. d.: 1. Marcel Hermann, (Geschäftsführer), 2. Christian Martin, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Martin Linsenbarth Goethestraße 21. 99817 Eisenach festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt nach § 9 Abs. 2 S. 2 InsO auszugsweise Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Eschwege eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht: EUR Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO EUR um 105 % erhöht zuzüglich EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % EUR Auslagen zuzüglich EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % EUR Gesamtbetrag Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen. Der weitergehende Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters wird zurückgewiesen. G r ü n d e : Mit Schriftsatz vom 06.03.2025 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen. Das vorläufige Insolvenzverwalter dauerte vom 24.09.2024 bis 30.11.2024. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat Anspruch auf Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen §§ 63, 65 InsO. Die Festsetzung erfolgt nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung ( InsVV ). Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von xxxx EUR zugrunde gelegt. In der Berechnungsmasse wurden in Höhe von xxxx € Absonderungsrechte (Forderungen Altdebitoren) einbezogen. Absonderungsrechte werden dem Vermögen hinzugerechnet, sofern sich der vorläufige Insolvenzverwalter im erheblichen Umfang mit Ihnen befasst hat gemäß § 11 Abs. 1 S. 2 InsVV. Aufgrund einer bestehenden Globalzession der xxxx sind Forderungen der Altdebitoren wertausschöpfend belastet. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat dargelegt, dass bereits intensive Verhandlungen über Verwertungsvereinbarungen im Eröffnungsverfahren geführt wurden. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich aus einer Berechnungsmasse von xxxx EUR eine Regelvergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von xxxx EUR. In dem Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalter wurde die Regelvergütung mit xxxx EUR angegeben. Es handelt sich hier um einen Rechenfehler Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO aus einer Regelvergütung von xxx EUR daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach xxxx EUR. Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragte Zuschläge in Höhe von insgesamt 105% auf die Vergütung. Der Geschäftbetrieb wurde von dem vorläufigen Insolvenzverwalter mit 47 Mitarbeiter fortgeführt. Nach Darlegungen des Insolvenzverwalters erfolgten Kalkulationen und wöchentliche Planrechnungen, Verhandlungen mit Lieferanten und Überwachung des Bestellwesens, hohe Anzahl von Buchungsfällen, Verhandlungen mit Kunden. Baurechtliche Besonderheiten waren zu berücksichtigten. Darüber hinaus ergaben sich Zuschläge u.a. für die Insolvenzgeldvorfinanzierung, Durchführung für Betriebsversammlungen und Bearbeitung vorn Arbeitnehmerangelegenheiten, Sanierungsbemühungen. Zu beachten war, dass die Schuldnerin zwei Betriebsstätten geführt hat. Auf die weiteren Ausführungen in dem Vergütungsantrag des vorläufigen Insovlenzverwalters wird Bezug genommen. Unter Betrachtung der Gesamtschau des Arbeitsaufwandes und der des Umfangs der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters ist der beantragte Zuschlag von 105 % angemessen. Unter Beachtung der Bruchteilsvergütung von 25% und eines Zuschlag von 105% erhält der vorläufige Insolvenzverwalter eine Vergütung von 130 % der Regelvergütung. Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 10 InsVV i. V. m. § 8 Abs. 3 InsVV. Danach erhält der vorläufige Insolvenzverwalter eine Auslagenpauschale in Höhe xxx EUR pro angefangenen Monat. Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 10 InsVV i. V. m. § 7 InsVV. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Eschwege, Friedrich-Wilhelm-Straße 39, 37269 Eschwege einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Eschwege, Friedrich-Wilhelm-Straße 39, 37269 Eschwege einzulegen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden. Amtsgericht Eschwege, 11.09.2025
- Nr. 7SonstigesAz. 3 IN 60/24
3 IN 60/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gerloff GmbH, Höhenweg 13, 37269 Eschwege (AG Eschwege, HRB 1065), vertr. d.: 1. Marcel Hermann, (Geschäftsführer), 2. Christian Martin, (Geschäftsführer), wurde beschlossen: Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO). Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin im schriftlichen Verfahren entspricht, wird auf den 17.06.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Eschwege, 10.04.2026
Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.