Gent's Magazin UG (haftungsbeschränkt)
Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Gent's Magazin UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Minden (Amtsgericht Bielefeld, HRB 16256). 5 Bekanntmachungen vom 13. Februar 2026 bis 24. Juli 2026.
Stammdaten
| Sitz | Minden |
|---|---|
| Gericht | Amtsgericht Bielefeld |
| Handelsregister | Bad Oeynhausen, HRB 16256 |
| Bundesland | Nordrhein-Westfalen |
| Branche | Einzelhandel & E-Commerce (Inkl. Textilhandel) |
| Zeitraum | 13. Februar 2026 – 24. Juli 2026 |
| Bekanntmachungen | 5 |
Bekanntmachungen im Überblick
Bekanntmachungen im Detail
Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de- Nr. 1SicherungsmaßnahmenAz. 43 IN 981/25
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 981/25 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Register des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 16256 eingetragenen Gent's Magazin UG (haftungsbeschränkt), Marienstraße 9, 32427 Minden, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ibrahim Sakarya, Hansemannweg 28, 32423 Minden ist am 13.02.2026, um 11:58 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO): Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Karina Schwarz, Bertastr. 10, 30159 Hannover bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO). Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). 43 IN 981/25 Amtsgericht Bielefeld, 13.02.2026
- Nr. 2SicherungsmaßnahmenAz. 43 IN 981/25
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 981/25 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Register des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 16256 eingetragenen Gent's Magazin UG (haftungsbeschränkt), Marienstraße 9, 32427 Minden, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ibrahim Sakarya, Hansemannweg 28, 32423 Minden sind die am 13.02.2026 angeordneten Sicherungsmaßnahmen durch Beschluss vom 08.06.2026 aufgehoben worden. 43 IN 981/25 Bielefeld, 08.06.2026
- Nr. 3Abweisungen mangels MasseAz. 43 IN 981/25
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 981/25 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Register des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 16256 eingetragenen Gent's Magazin UG (haftungsbeschränkt), Marienstraße 9, 32427 Minden, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ibrahim Sakarya, Hansemannweg 28, 32423 Minden ist der am 27.10.2025 bei Gericht eingegangene Antrag einer Gläubigerin vom 27.10.2025 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch Beschluss vom 08.06.2026 mangels Masse abgewiesen worden. 43 IN 981/25 Amtsgericht Bielefeld, 08.06.2026
- Nr. 4Abweisungen mangels MasseAz. 43 IN 1063/25
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 1063/25 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Register des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 16256 eingetragenen Gent's Magazin UG (haftungsbeschränkt), Marienstraße 9, 32427 Minden, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ibrahim Sakarya, Hansemannweg 28, 32423 Minden ist der am 20.11.2025 bei Gericht eingegangene Antrag einer Gläubigerin vom 20.11.2025 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch Beschluss vom 08.06.2026 mangels Masse abgewiesen worden. 43 IN 1063/25 Amtsgericht Bielefeld, 08.06.2026
- Nr. 5Entscheidungen im VerfahrenAz. 43 IN 981/25
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 981/25 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren AOK NordWest, Die Gesundheitskasse., Friedrichstraße 17-19, 33102 Paderborn - Gläubigerin - gegen die im Register des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 16256 eingetragene Gent's Magazin UG (haftungsbeschränkt), Marienstraße 9, 32427 Minden, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ibrahim Sakarya, Hansemannweg 28, 32423 Minden - Schuldnerin - werden die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Karina Schwarz, Bertastr. 10, 30159 Hannover wie folgt festgesetzt: Vergütung ... € Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen ... € Zwischensumme ... € zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von ... € ... € Endbetrag ... € Der Endbetrag kann der vorläufig verwalteten Masse entnommen werden. Gründe: Die vorläufige Insolvenzverwalterin hat ihr Amt vom 13.02.2026 bis zum 08.06.2026 ausgeübt. Sie hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für ihre Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§§ 21, 26a, 63 InsO). Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich ihre Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt. Vermögensgegenstände, an denen bei Verfahrenseröffnung Aus- oder Absonderungsrechte bestehen, werden dem Vermögen hinzugerechnet, sofern sich die vorläufige Insolvenzverwalterin in erheblichem Umfang mit ihnen befasst. Sie bleiben unberücksichtigt, sofern die Schuldnerin, die Gegenstände lediglich auf Grund eines Besitzüberlassungsvertrages in Besitz hat. Die Vergütung beträgt in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters (§ 63 Abs. 3 InsO).Der Regelsatz soll mindestens 1.400,00 EUR betragen (§§ 10, 2 Abs. 2 InsVV; BGH, Beschl. v. 13.07.2006 - IX ZB 104/05). Der Mindestbetrag wird vorliegend geltend gemacht. Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten. Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann die vorläufige Insolvenzverwalterin nach §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 350,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen. Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen. Rechtsmittelbelehrung: Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Bielefeld statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu. Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden. Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr: Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de. Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung): Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.120 eingesehen werden. 43 IN 981/25 Amtsgericht Bielefeld, 22.07.2026
Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.
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