Unternehmensinsolvenz

GD Medienverlag GmbH & Co. KG

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für GD Medienverlag GmbH & Co. KG mit Sitz in Gescher (Amtsgericht Münster (Westfalen), HRA 5649). 6 Bekanntmachungen vom 28. Oktober 2024 bis 07. Juli 2026.

Stammdaten

SitzGescher
GerichtAmtsgericht Münster (Westfalen)
Aktenzeichen87 IN 40/24
HandelsregisterCoesfeld, HRA 5649
BundeslandNordrhein-Westfalen
BrancheSonstige Dienstleistungen (Kultur, Sport, Reinigung, Sicherheit, Wellness)
Zeitraum28. Oktober 2024 – 07. Juli 2026
Bekanntmachungen6

Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1SicherungsmaßnahmenAz. 87 IN 40/24

    Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 87 IN 40/24 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRA 5649 eingetragenen GD Medienverlag GmbH & Co. KG, Hofstr. 17, 48712 Gescher, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 10130 eingetragene GD Medienverlag GmbH , Hofstr. 17, 48712 Gescher, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Hartwig Espeter, Hofstr. 17, 48712 Gescher, und Herrn Michael Aholt, Hofstr. 17, 48712 Gescher, ist am 28.10.2024, um 10:19 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO): Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Nils Meißner, Wilbecke 15, 46325 Borken bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO). Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). 87 IN 40/24 Amtsgericht Münster, 28.10.2024

  2. Nr. 2EröffnungenAz. 87 IN 40/24

    Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 87 IN 40/24 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRA 5649 eingetragenen GD Medienverlag GmbH & Co. KG, Hofstr. 17, 48712 Gescher, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 10130 eingetragene GD Medienverlag GmbH , Hofstr. 17, 48712 Gescher, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Hartwig Espeter, Hofstr. 17, 48712 Gescher, und Herrn Michael Aholt, Hofstr. 17, 48712 Gescher, wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.01.2025, um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund der am 04.09.2024 und am 10.10.2024 bei Gericht eingegangenen Anträge zweier Gläubigerinnen.Zugleich werden die Verfahren 87 IN 40/24 und 87 IN 1004/24 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO). Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Nils Meißner, Wilbecke 15, 46325 Borken, Telefon: 02861/9320-0, Fax: 02861932025. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 07.03.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist der 28.03.2025. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen - zur Person des Insolvenzverwalters, - zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), - zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), - zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO): - die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin im Ganzen, - zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO), - zur Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO), - zur Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO). Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 14.03.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 216 B niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de 87 IN 40/24 Amtsgericht Münster, 01.01.2025

  3. Nr. 3EröffnungenAz. 87 IN 40/24

    Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 87 IN 40/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRA 5649 eingetragenen GD Medienverlag GmbH & Co. KG, Hofstr. 17, 48712 Gescher, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 10130 eingetragene GD Medienverlag GmbH , Hofstr. 17, 48712 Gescher, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Hartwig Espeter, Hofstr. 17, 48712 Gescher, und Herrn Michael Aholt, Hofstr. 17, 48712 Gescher, wird der Beschluss vom 01.01.2025 gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unvollständigkeit ergänzt, dass es zudem lauten muss: "Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) d. Verw. bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO)." 87 IN 40/24 Amtsgericht Münster, 03.01.2025

  4. Nr. 4SonstigesAz. 87 IN 40/24

    Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 87 IN 40/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRA 5649 eingetragenen GD Medienverlag GmbH & Co. KG, Hofstr. 17, 48712 Gescher, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 10130 eingetragene GD Medienverlag GmbH , Hofstr. 17, 48712 Gescher, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Hartwig Espeter, Brocks Busch 18, 48249 Dülmen, und Herrn Michael Aholt, Hofstr. 17, 48712 Gescher, ist am 20.02.2025 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO). 87 IN 40/24 Amtsgericht Münster, 24.02.2025

  5. Nr. 5Entscheidungen im VerfahrenAz. 87 IN 40/24

    Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 87 IN 40/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRA 5649 eingetragenen GD Medienverlag GmbH & Co. KG, Hofstr. 17, 48712 Gescher, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 10130 eingetragene GD Medienverlag GmbH , Hofstr. 17, 48712 Gescher, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Hartwig Espeter, Brocks Busch 18, 48249 Dülmen, und Herrn Michael Aholt, Hofstr. 17, 48712 Gescher, wird bestimmt: Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht, ist der 12.06.2025. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt bei Gericht einreichen: zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier: Veräußerung des Unternehmens im Ganzen an Herrn Michael Aholt durch Unternehmenskaufvertrag vom 15.01.2025, Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufung der Gläubigerversammlung vom 20.05.2025 nebst Beschlussantrag verwiesen.Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 216 B, eingesehen werden. Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten. Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO). 87 IN 40/24 Amtsgericht Münster, 22.05.2025

  6. Nr. 6Entscheidungen im VerfahrenAz. 87 IN 40/24

    Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 87 IN 40/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRA 5649 eingetragenen GD Medienverlag GmbH & Co. KG, Hofstr. 17, 48712 Gescher, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 10130 eingetragene GD Medienverlag GmbH , Hofstr. 17, 48712 Gescher, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Hartwig Espeter, Brocks Busch 18, 48249 Dülmen, und Herrn Michael Aholt, Hofstr. 17, 48712 Gescher, werden die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Nils Meißner, Wilbecke 15, 46325 Borken wie folgt festgesetzt: Vergütung xxx EUR Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen xxx EUR Zwischensumme xxx EUR zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von xxx EUR xxx EUR Endbetrag xxx EUR Der Endbetrag kann der verwalteten Masse entnommen werden. Rechtsmittelbelehrung: Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Münster statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu. Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden. Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr: Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de. Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung): Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 216 B eingesehen werden. 87 IN 40/24 Amtsgericht Münster, 02.07.2026

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

Starten Sie die Überwachung noch heute

Kostenlos für bis zu 10 Einheiten — Unternehmen oder Privatpersonen. Keine Kreditkarte erforderlich.

Keine Kreditkarte nötig
In 2 Minuten startklar
Jederzeit kündbar