Unternehmensinsolvenz

GALABAU BCR GmbH

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für GALABAU BCR GmbH mit Sitz in Germersheim (Amtsgericht Landau in der Pfalz, HRB 31938). 3 Bekanntmachungen vom 12. Juli 2024 bis 17. April 2026.

Stammdaten

SitzGermersheim
GerichtAmtsgericht Landau in der Pfalz
Aktenzeichen3 IN 76/21
HandelsregisterLandau in der Pfalz, HRB 31938
BundeslandRheinland-Pfalz
BrancheBaugewerbe & Handwerk (Inkl. Baunebengewerbe)
Zeitraum12. Juli 2024 – 17. April 2026
Bekanntmachungen3

Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1SonstigesAz. 3 IN 76/21

    Amtsgericht Landau in der Pfalz INSOLVENZGERICHT Beschluss 3 IN 76/21 28.06.2024 In dem Insolvenzverfahren GALABAU BCR GmbH, Römerweg 8, 76726 Germersheim (AG Landau in der Pfalz, HRB 31938), vertreten durch: Tahsin Bicer, Römerweg 8, 76726 Germersheim, (Liquidator), Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Samet Döger, Hauptstraße 82, 55246 Mainz-Kostheim, hat das Amtsgericht Landau in der Pfalz beschlossen: Zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird das schriftliche Verfahren gemäß § 177 I 2 InsO angeordnet. Prüfungsstichtag hierfür ist der 15.08.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Die mit den nachträglich angemeldeten Forderungen ergänzte Tabelle und die Anmeldungsunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Landau in der Pfalz, 76829 Landau, Marienring 13 niedergelegt. Ebenfalls mitgeprüft werden etwaige spätere Nachmeldungen, sofern sie noch bis einen Tag vor dem Prüfungsstichtag niedergelegt werden und kein Beteiligter dieser Handhabung widerspricht. Gläubiger, deren Forderung festgestellt wird, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.

  2. Nr. 2SonstigesAz. 3 IN 76/21

    Amtsgericht Landau in der Pfalz INSOLVENZGERICHT Beschluss 3 IN 76/21 12.05.2025 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GALABAU BCR GmbH, Römerweg 8, 76726 Germersheim (AG Landau in der Pfalz, HRB 31938), vertreten durch: Tahsin Bicer, Römerweg 8, 76726 Germersheim, (Liquidator), Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Samet Döger, Hauptstraße 82, 55246 Mainz-Kostheim, wird Termin zur besonderen Gläubigerversammlung zum 23.06.2025, 14:00 Uhr, Zimmer 407 bestimmt. Sie dient zur: 1. Anhörung der Gläubigerversammlung, der Massegläubiger und des Insolvenzverwalters zur beabsichtigten Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse und einer möglichen Vorschussleistung (§ 207 InsO) 2. Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen - Tabelle und Anmeldeunterlagen können beim Amtsgericht Landau in der Pfalz - Insolvenzgericht - eingesehen werden. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Prüfungsergebnis. - 3. Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters im Falle einer Einstellung des Verfahrens (§ 66 InsO) - Schlussrechnung nebst Belegen einschließlich Kostennote können beim Amtsgericht Landau in der Pfalz - Insolvenzgericht - eingesehen werden. - Die Vergütung des Insolvenzverwalters für seine Tätigkeit wird auf xxx EUR und der ihm zu erstattende Auslagenbetrag auf xxx EUR sowie die zu erstattende Mehrwertsteuer auf xxx EUR gegen die Staatskasse, soweit keine Masse vorhanden ist, festgesetzt. Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, unter Berücksichtigung der Verteilung gemäß § 207 III InsO, diesen Betrag aus der Masse zu entnehmen. Rechtsbehelfsbelehrung Die Entscheidung über die Vergütungsfestsetzung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann die Entscheidung über die Vergütungsfestsetzung mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn diese Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Landau in der Pfalz, Marienring 13, 76829 Landau in der Pfalz; Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436793743928-015871183 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Landau in der Pfalz, Marienring 13, 76829 Landau in der Pfalz; Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436793743928-015871183 einzulegen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden. Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle eingesehen werden.

  3. Nr. 3Abweisungen mangels MasseAz. 3 IN 76/21

    Amtsgericht Landau in der Pfalz INSOLVENZGERICHT Beschluss 3 IN 76/21 23.06.2025 in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GALABAU BCR GmbH, Römerweg 8, 76726 Germersheim (AG Landau in der Pfalz, HRB 31938), vertreten durch: Tahsin Bicer, Römerweg 8, 76726 Germersheim, (Liquidator), Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Samet Döger, Rheinstr. 21, 65185 Wiesbaden, wird das Verfahren gemäß § 207 InsO mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt. G r ü n d e : Der Insolvenzverwalter hat die Massearmut angezeigt und die Einstellung des Verfahrens nach § 207 InsO angeregt. Die Gläubigerversammlung und - soweit vorhanden - die Massegläubiger wurden hierzu gehört. Da ein Vorschuss zur Deckung der Kosten des Insolvenzverfahrens nicht geleistet wurde und eine Stundung der Verfahrenskosten nicht in Betracht kommt, war das Verfahren nach § 207 InsO einzustellen. Dieser Beschluss wird am dritten Tag nach seiner Veröffentlichung im Internet wirksam. Mit diesem Zeitpunkt erhält die Schuldnerin das Recht zurück, über die Insolvenzmasse frei zu verfügen. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann von jedem Insolvenzgläubiger und der Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Landau in der Pfalz, Marienring 13, 76829 Landau in der Pfalz; Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436793743928-015871183 einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

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