Unternehmensinsolvenz

Forum Hotel Villa Heine GmbH

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Forum Hotel Villa Heine GmbH mit Sitz in Halberstadt (Amtsgericht Magdeburg, HRB 114836). 8 Bekanntmachungen vom 03. Januar 2025 bis 26. Mai 2026.

Stammdaten

SitzHalberstadt
GerichtAmtsgericht Magdeburg
Aktenzeichen340 IN 2/25 (361)
HandelsregisterStendal, HRB 114836
BundeslandSachsen-Anhalt
BrancheGastronomie & Hotellerie
Zeitraum03. Januar 2025 – 26. Mai 2026
Bekanntmachungen8

Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1SicherungsmaßnahmenAz. 340 IN 2/25 (361)

    340 IN 2/25 (361): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Forum Hotel Villa Heine GmbH, Große Ringstraße, 38820 Halberstadt, Der Betrieb von Übernachtungseinrichtung und Restaurationen sowie die Durchführung von gesellschaftlichen Veranstaltungen aller Art. (AG Stendal, HRB 114836), vertr. d.: Silke Erdmann-Nitsch, (Geschäftsführerin), ist am 02.01.2025 folgendes angeordnet worden: Gemäß § 270a Abs. 1 InsO wird zum vorläufigen Sachwalter bestellt: Dipl.-Wirtsch.jur. Lars Rühmland, Klausenerstraße 24, 39112 Magdeburg, Tel.: 0391/6286260, Fax: 0391/6286266, E-Mail: magdeburg@insolvenzverwaltungen.de, Internet: www.insolvenzverwaltungen.de. Die Antragstellerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des vorläufigen Sachwalters ihr Vermögen weiter zu verwalten und darüber zu verfügen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Gegen die Entscheidung kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde von der Antragstellerin und von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Die sofortige Beschwerde kann bzw. muss in den Fällen des § 130d ZPO als elektronisches Dokument, das für die Bearbeitung durch die Gerichte geeignet ist, eingelegt werden. Hierzu muss die sofortige Beschwerde von der verantwortenden Person mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder signiert auf einem der in § 130a Abs. 4 ZPO beschriebenen sicheren Übermittlungswege eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Einzelheiten zum Dateiformat und zu den technischen Anforderungen sind der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) sowie den "Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr" auf der Internet-Seite www.justiz.de zu entnehmen. Amtsgericht Magdeburg, 02.01.2025

  2. Nr. 2SicherungsmaßnahmenAz. 340 IN 2/25 (361)

    340 IN 2/25 (361): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Forum Hotel Villa Heine GmbH, Große Ringstraße, 38820 Halberstadt, Der Betrieb von Übernachtungseinrichtung und Restaurationen sowie die Durchführung von gesellschaftlichen Veranstaltungen aller Art. (AG Stendal, HRB 114836), vertr. d.: Silke Erdmann-Nitsch, OT Aligse, Zum Ochsenläger 16, 31275 Lehrte, (Geschäftsführerin), wurde gemäß § 270c Abs. 4 S. 1 InsO zusätzlich zu der am 02.01.2025 angeordneten vorläufigen Eigenverwaltung die Antragstellerin zur Begründung von Masseverbindlichkeiten ermächtigt. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Magdeburg, 03.03.2025

  3. Nr. 3EröffnungenAz. 340 IN 2/25 (361)

    Amtsgericht Magdeburg: Am 01.04.2025 um 09:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen über das Vermögen der Forum Hotel Villa Heine GmbH, Große Ringstraße/Kehrstraße 1, 38820 Halberstadt, Der Betrieb von Übernachtungseinrichtung und Restaurationen sowie die Durchführung von gesellschaftlichen Veranstaltungen aller Art. (AG Stendal, HRB 114836), vertreten durch: Silke Erdmann-Nitsch, OT Aligse, Zum Ochsenläger 16, 31275 Lehrte, (Geschäftsführerin), Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Peter Serowka, INNOVITAS Rechtsanwälte, Hegelstraße 4, 39104 Magdeburg, . Sachwalter ist: Dipl.-Wirtsch.jur. Lars Rühmland, Klausenerstraße 24, 39112 Magdeburg, Tel.: 0391/6286260, Fax: 0391/6286266, E-Mail: magdeburg@insolvenzverwaltungen.de, Internet: www.insolvenzverwaltungen.de. Es ist Eigenverwaltung angeordnet. Das Verfahren wird mündlich geführt (§ 5 InsO). Anmeldefrist: 08.05.2025. Vor dem Insolvenzgericht wird am Donnerstag, 05.06.2025, 10:00 Uhr, Saal 24, Amtsgericht Magdeburg, Justizzentrum Magdeburg, Breiter Weg 203 - 206, 39104 Magdeburg eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Schuldnerin sowie Stellungnahme des Sachwalters und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten. Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über - die Person des Sachwalters (§§ 274 Abs. 1, 57 InsO), - die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über: - die Wirksamkeit der Sachwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), - Beantragung der Sachwalterzustimmung (§ 277 Abs. 1 S. 1 InsO) - Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan, - die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), - besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Antragstellerin (§ 276 S. 1 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Antragstellerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Antragstellerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, - eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), - eine Beantragung der Aufhebung der Anordnung der Eigenverwaltung (§ 272 InsO), - eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung, Hinweise: - Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 276 S. 1 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist. - Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt. - Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, werden darauf hingewiesen, dass sie unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt. Das elektronische Gläubigerinformationssystem wird durch den Sachwalter geführt, § 5 Abs. 6 InsO. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle eingesehen werden. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Hinweis: Informationen nach Art. 13 und 14 der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) finden Sie unter dem Link https://ag-md.sachsen-anhalt.de/amtsgericht/datenschutzerklaerung/. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, werden darauf hingewiesen, dass sie unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt. - 340 IN 2/25 (361) - (01.04.2025)

  4. Nr. 4SonstigesAz. 340 IN 2/25 (361)

    340 IN 2/25 (361): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Forum Hotel Villa Heine GmbH, Große Ringstraße/Kehrstraße 1, 38820 Halberstadt, Der Betrieb von Übernachtungseinrichtung und Restaurationen sowie die Durchführung von gesellschaftlichen Veranstaltungen aller Art. (AG Stendal, HRB 114836), vertr. d.: Silke Erdmann-Nitsch, OT Aligse, Zum Ochsenläger 16, 31275 Lehrte, (Geschäftsführerin), ist das schriftliche Verfahren angeordnet. Zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen sowie nachträglicher Änderungen bereits angemeldeter Forderungen wird ein besonderer Prüftermin bestimmt. Die Widerspruchsfrist endet am 12.08.2025. Die Tabelle, die Anmeldungen sowie die beigefügten Urkunden liegen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus. Amtsgericht Magdeburg, 24.07.2025

  5. Nr. 5SonstigesAz. 340 IN 2/25 (361)

    340 IN 2/25 (361): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Forum Hotel Villa Heine GmbH, Große Ringstraße/Kehrstraße 1, 38820 Halberstadt, Der Betrieb von Übernachtungseinrichtung und Restaurationen sowie die Durchführung von gesellschaftlichen Veranstaltungen aller Art. (AG Stendal, HRB 114836), vertr. d.: Silke Erdmann-Nitsch, OT Aligse, Zum Ochsenläger 16, 31275 Lehrte, (Geschäftsführerin), ist das schriftliche Verfahren angeordnet. Zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen sowie nachträglicher Änderungen bereits angemeldeter Forderungen wird ein besonderer Prüftermin bestimmt. Die Widerspruchsfrist endet am 05.01.2026. Die Tabelle, die Anmeldungen sowie die beigefügten Urkunden liegen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus. Amtsgericht Magdeburg, 10.12.2025

  6. Nr. 6SonstigesAz. 340 IN 2/25 (361)

    340 IN 2/25 (361) In dem Insolvenzverfahren Forum Hotel Villa Heine GmbH, Große Ringstraße/Kehrstraße 1, 38820 Halberstadt, Der Betrieb von Übernachtungseinrichtung und Restaurationen sowie die Durchführung von gesellschaftlichen Veranstaltungen aller Art. (AG Stendal, HRB 114836), vertr. d.: Silke Erdmann-Nitsch, OT Aligse, Zum Ochsenläger 16, 31275 Lehrte, (Geschäftsführerin), ist Termin zur Erörterung und Abstimmung über den vorgelegten Insolvenzplan bestimmt auf Freitag, 20.03.2026, 10:00 Uhr, Saal 1, Amtsgericht Magdeburg, Justizzentrum Magdeburg, Breiter Weg 203 - 206, 39104 Magdeburg. Der Insolvenzplan und die hierzu eingegangenen Stellungnahmen sind zur Einsichtnahme durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Amtsgericht Magdeburg, den 11.02.2026

  7. Nr. 7Entscheidungen im VerfahrenAz. 340 IN 2/25 (361)

    Amtsgericht Magdeburg: In dem Insolvenzverfahren Forum Hotel Villa Heine GmbH, Große Ringstraße/Kehrstraße 1, 38820 Halberstadt, Der Betrieb von Übernachtungseinrichtung und Restaurationen sowie die Durchführung von gesellschaftlichen Veranstaltungen aller Art. (AG Stendal, HRB 114836), vertr. d.: Silke Erdmann-Nitsch, OT Aligse, Zum Ochsenläger 16, 31275 Lehrte, (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen des Sachwalters und des vorläufigen Sachwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden. Die vollständigen Beschlüsse nebst Rechtsmittelbelehrung können von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Aufgrund der Nichtöffentlichkeit des Verfahrens sowie Art. 97 GG wird von einer ausführlicheren Veröffentlichung der Vergütung abgesehen. Im Übrigen wird auf die seit 25.05.2018 geltende EU Datenschutz-Grundverordnung verwiesen. Die Entscheidung des BGH vom 14.12.2017 (IX ZB 65/16) wird damit als ausreichend beachtet angesehen. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, einzulegen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden. Die sofortige Beschwerde/befristete Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument, das für die Bearbeitung durch die Gerichte geeignet ist, eingelegt werden. Hierzu muss die sofortige Beschwerde/befristete Erinnerung von der verantwortenden Person mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder signiert auf einem der in § 130a Abs. 4 ZPO beschriebenen sicheren Übermittlungswege eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Einzelheiten zum Dateiformat und zu den technischen Anforderungen sind der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) sowie den "Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr" auf der Internet-Seite www.justiz.de zu entnehmen. - 340 IN 2/25 (361) - (29.04.2026)

  8. Nr. 8Entscheidungen im VerfahrenAz. 340 IN 2/25 (361)

    Amtsgericht Magdeburg: 340 IN 2/25 (361), 26.05.2026 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Forum Hotel Villa Heine GmbH, Große Ringstraße/Kehrstraße 1, 38820 Halberstadt, Der Betrieb von Übernachtungseinrichtung und Restaurationen sowie die Durchführung von gesellschaftlichen Veranstaltungen aller Art. (AG Stendal, HRB 114836), vertreten durch: Silke Erdmann-Nitsch, OT Aligse, Zum Ochsenläger 16, 31275 Lehrte, (Geschäftsführerin), Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Peter Serowka, INNOVITAS Rechtsanwälte, Hegelstraße 4, 39104 Magdeburg, wird das Verfahren gem. § 258 Abs. 1 InsO mit Ablauf des 31. Mai 2026 aufgehoben. Mit diesem Zeitpunkt erhält die Schuldnerin das Recht zurück, über die Insolvenzmasse frei zu verfügen. Eine Planüberwachung findet nicht statt. G r ü n d e : Nachdem der Beschluss vom 20. März 2026, durch den der Insolvenzplan bestätigt worden ist, zwischenzeitlich rechtskräftig ist, und der Sachwalter mit Schreiben vom 11. Mai 2026 angezeigt hat, dass die Gerichtskosten und die Vergütungsansprüche angewiesen worden und die Voraussetzungen für eine Aufhebung des Insolvenzverfahrens eingetreten seien, ist das Insolvenzverfahren gem. § 258 Abs. 1 InsO zum obigen Zeitpunkt aufzuheben. Der Insolvenzplan schließt eine Planüberwachung gem. § 260 Abs. 1 InsO aus. Dr. Hoppe Richter am Amtsgericht

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

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