Formal Bau GmbH
Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Formal Bau GmbH mit Sitz in Duisburg (Amtsgericht Duisburg, HRB 37427). 5 Bekanntmachungen vom 07. Oktober 2024 bis 21. Oktober 2025.
Stammdaten
| Sitz | Duisburg |
|---|---|
| Gericht | Amtsgericht Duisburg |
| Aktenzeichen | 601 IN 40/24 |
| Handelsregister | Duisburg, HRB 37427 |
| Bundesland | Nordrhein-Westfalen |
| Branche | Baugewerbe & Handwerk (Inkl. Baunebengewerbe) |
| Zeitraum | 07. Oktober 2024 – 21. Oktober 2025 |
| Bekanntmachungen | 5 |
Bekanntmachungen im Überblick
Bekanntmachungen im Detail
Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de- Nr. 1SicherungsmaßnahmenAz. 601 IN 40/24
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 601 IN 40/24 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Register des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 37427 eingetragenen Formal Bau GmbH, Hochstraße 17, 47228 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Biagio Cuttaia, Rückertstraße 3, 47226 Duisburg Geschäftszweig: Hoch- und Tiefbau, Erdarbeiten, ist am 07.10.2024, um 11:00 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO): Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Mark Steh, Dr.-Alfred-Herrhausen-Allee 15, 47228 Duisburg bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO). Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). 601 IN 40/24 Amtsgericht Duisburg, 07.10.2024
- Nr. 2SicherungsmaßnahmenAz. 601 IN 40/24
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 601 IN 40/24 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Register des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 37427 eingetragenen Formal Bau GmbH, Hochstraße 17, 47228 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Biagio Cuttaia, Rückertstraße 3, 47226 Duisburg Geschäftszweig: Hoch- und Tiefbau, Erdarbeiten, sind die am 07.10.2024 angeordneten Sicherungsmaßnahmen durch Beschluss vom 26.09.2025 aufgehoben worden. Duisburg, 26.09.2025
- Nr. 3Abweisungen mangels MasseAz. 601 IN 40/24
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 601 IN 40/24 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Register des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 37427 eingetragenen Formal Bau GmbH, Hochstraße 17, 47228 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Biagio Cuttaia, Rückertstraße 3, 47226 Duisburg Geschäftszweig: Hoch- und Tiefbau, Erdarbeiten, ist der am 23.07.2024 bei Gericht eingegangene Antrag einer Gläubigerin vom 23.07.2024 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch Beschluss vom 26.09.2025 mangels Masse abgewiesen worden. Amtsgericht Duisburg, 26.09.2025
- Nr. 4Entscheidungen im VerfahrenAz. 601 IN 40/24
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 601 IN 40/24 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 37427 eingetragene Formal Bau GmbH, Hochstraße 17, 47228 Duisburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Fidanka Stefkova Panayotova, Aufenthaltsort unbekannt, Unternehmensgegenstand: Hoch- und Tiefbau, Erdarbeiten, Renovierungen, Sanierungen, Installationsarbeiten und Malerarbeiten sowie schlüsselfertiges Bauen sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 21, 63, 64 InsO). Rechtsmittelbelehrung: Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Duisburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu. Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden. Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Zusatz zum Veröffentlichungstext: Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. S4 eingesehen werden. 601 IN 40/24 Amtsgericht Duisburg, 02.10.2025
- Nr. 5SicherungsmaßnahmenAz. 601 IN 40/24
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 601 IN 40/24 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 37427 eingetragene Formal Bau GmbH, Hochstraße 17, 47228 Duisburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Fidanka Stefkova Panayotova, Aufenthaltsort unbekannt, Unternehmensgegenstand: Hoch- und Tiefbau, Erdarbeiten, Renovierungen, Sanierungen, Installationsarbeiten und Malerarbeiten sowie schlüsselfertiges Bauen ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens rechtskräftig mangels Masse abgewiesen worden. 601 IN 40/24 Amtsgericht Duisburg, 21.10.2025
Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.