Unternehmensinsolvenz

FM Safe & Protect GmbH

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für FM Safe & Protect GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 121277). 3 Bekanntmachungen vom 11. März 2026 bis 17. April 2026.

Stammdaten

SitzFrankfurt am Main
GerichtAmtsgericht Frankfurt am Main
HandelsregisterFrankfurt am Main, HRB 121277
BundeslandHessen
BrancheSonstige Dienstleistungen (Kultur, Sport, Reinigung, Sicherheit, Wellness)
Zeitraum11. März 2026 – 17. April 2026
Bekanntmachungen3

Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1SicherungsmaßnahmenAz. 810 IN 249/26 F-33-

    810 IN 249/26 F-33-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der FM Safe & Protect GmbH, Schifferstraße 6, 60594 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 121277), vertr. d.: Florian Mitic, Frankfurt, (Geschäftsführer), ist am 10.03.2026 um 09:50 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Andreas Hendriock, Hansaallee 154, 60320 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 87 00 21 70, Fax: 069/ 87 00 21 75 0, E-Mail: frankfurt@hendriock.de bestellt worden. Amtsgericht Frankfurt am Main, 10.03.2026

  2. Nr. 2EröffnungenAz. 810 IN 249/26 F-6-1

    810 IN 249/26 F-33-: In dem Insolvenzverfahren FM Safe & Protect GmbH, Schifferstraße 6, 60594 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 121277), vertreten durch: Florian Mitic, Frankfurt, (Geschäftsführer), wurde am 09.04.2026 um 15:15 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt: Rechtsanwalt Andreas Hendriock, Hansaallee 154, 60320 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 87 00 21 70, Fax: 069/ 87 00 21 75 0, E-Mail: frankfurt@hendriock.de. Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter. Hinweise: Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 09.04.2026

  3. Nr. 3EröffnungenAz. 810 IN 249/26 F-6-1

    810 IN 249/26 F-6-1 Am 09.04.2026 um 15:15 Uhr ist das Insolvenzverfahren FM Safe & Protect GmbH, Schifferstraße 6, 60594 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 121277), vertreten durch: Florian Mitic, Frankfurt, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Andreas Hendriock, Hansaallee 154, 60320 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 87 00 21 70, Fax: 069/ 87 00 21 75 0, E-Mail: frankfurt@hendriock.de Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO. Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei dem Insolvenzverwalter vorzunehmen. Anmeldefrist: 22.06.2026 Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 06.07.2026 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen: * Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO) * Wahl eines Gläubigerausschusses * Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) * Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens * gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt. Amtsgericht Frankfurt am Main, 13.04.2026

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

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