Fly Industrie Service GmbH
Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Fly Industrie Service GmbH mit Sitz in Wesseling (Amtsgericht Köln, HRB 107986). 2 Bekanntmachungen vom 29. Juli 2026 bis 29. Juli 2026.
Stammdaten
| Sitz | Wesseling |
|---|---|
| Gericht | Amtsgericht Köln |
| Handelsregister | Köln, HRB 107986 |
| Bundesland | Nordrhein-Westfalen |
| Branche | Baugewerbe & Handwerk (Inkl. Baunebengewerbe) |
| Zeitraum | 29. Juli 2026 – 29. Juli 2026 |
| Bekanntmachungen | 2 |
Bekanntmachungen im Überblick
Bekanntmachungen im Detail
Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de- Nr. 1Abweisungen mangels MasseAz. 70c IN 37/26
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 37/26 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 107986 eingetragenen Fly Industrie Service GmbH, Hunsrückstraße 20, 50389 Wesseling, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Serkan Karabulut, Bertramstr. 95, 51103 Köln Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Klaus Hessel, Samlandweg 7, 50259 Pulheim wird der am 11.03.2026 eingegangene Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen mangels Masse abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Schuldnerin. Gründe: Die Entscheidung beruht auf § 26 Abs. 1 InsO. Nach den Feststellungen des Gerichts liegt bei der Schuldnerin zwar ein Eröffnungsgrund vor, doch wird das schuldnerische Vermögen voraussichtlich nicht ausreichen, um nach der Eröffnung die Kosten des Insolvenzverfahrens (§ 54 InsO) zu decken. Dies ergibt sich insbesondere aus dem schriftlichen Gutachten des vom Gericht beauftragten Sachverständigen Rechtsanwalt Sebastian Schmidt, Kaiserstraße 48 a, 50321 Brühl vom 08.07.2026. Ein ausreichender Kostenvorschuss ist nicht gezahlt worden. Die Kostenentscheidung beruht auf § 4 InsO, § 91 ZPO sowie auf § 58, §§ 23, 29 GKG. Gegenstandswert (§ 58 GKG): bis 500 EUR. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Antragstellerin/dem Antragsteller und, wenn die Abweisung des Antrags nach § 26 InsO erfolgt, der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 1 InsO zu. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Gegen die Streitwertfestsetzung ist die Beschwerde gem. §§ 58; 68 GKG an das Amtsgericht Köln statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Die Beschwerde ist spätestens innerhalb von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Ist der Streitwert später als einen Monat vor Ablauf dieser Frist festgesetzt worden, so kann die Beschwerde noch innerhalb eines Monats nach Zustellung oder formloser Mitteilung des Festsetzungsbeschlusses eingelegt werden. Die sofortige Beschwerde wie auch die Streitwertbeschwerde müssen die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde bzw. Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Amtsgericht Köln, 29.07.2026
- Nr. 2Abweisungen mangels MasseAz. 70c IN 121/26
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 121/26 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 107986 eingetragenen Fly Industrie Service GmbH, Hunsrückstraße 20, 50389 Wesseling, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Serkan Karabulut, Bertramstr. 95, 51103 Köln ist der am 09.06.2026 bei Gericht eingegangene Antrag einer Gläubigerin vom 09.06.2026 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch Beschluss vom 29.07.2026 mangels Masse abgewiesen worden. Amtsgericht Köln, 29.07.2026
Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.