Fleischer-Einkauf Recklinghausen eG
Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Fleischer-Einkauf Recklinghausen eG mit Sitz in Recklinghausen (Amtsgericht Bochum, GNR 125). 1 Bekanntmachung vom 15. Juni 2026 bis 15. Juni 2026.
Stammdaten
| Sitz | Recklinghausen |
|---|---|
| Gericht | Amtsgericht Bochum |
| Aktenzeichen | 80 IN 403/26 |
| Handelsregister | Recklinghausen, GNR 125 |
| Bundesland | Nordrhein-Westfalen |
| Branche | Großhandel |
| Zeitraum | 15. Juni 2026 – 15. Juni 2026 |
| Bekanntmachungen | 1 |
Bekanntmachungen im Überblick
Bekanntmachungen im Detail
Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de- Nr. 1EröffnungenAz. 80 IN 403/26
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 403/26 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Genossenschaftsregister des Amtsgerichts Recklinghausen unter GnR 125 eingetragenen Fleischer-Einkauf Recklinghausen eG, Bruchweg 43, 45659 Recklinghausen, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Dirk Bruns, Penningsstr. 3, 45659 Recklinghausen und Herrn Heinz-Michael Bockhoff, Waisenhausstr. 2, 45657 Recklinghausen wird der Insolvenzeröffnungsbeschluss vom 01.06.2026 gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass das Insolvenzverfahren aufgrund eines Eigenantrags der Schuldnerin eröffnet wurde. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 4 InsO, § 793 ZPO gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, oder dem Beschwerdegericht, Landgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bochum oder dem Landgericht Bochum eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung des Beschlusses, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass des Beschlusses. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. 80 IN 403/26 Amtsgericht Bochum, 12.06.2026
Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.