Unternehmensinsolvenz

Flagge Transporte GmbH

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Flagge Transporte GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 135627). 4 Bekanntmachungen vom 03. Juni 2025 bis 19. Mai 2026.

Stammdaten

SitzFrankfurt am Main
GerichtAmtsgericht Frankfurt am Main
HandelsregisterFrankfurt am Main, HRB 135627
BundeslandHessen
BrancheTransport, Logistik & Lagerei
Zeitraum03. Juni 2025 – 19. Mai 2026
Bekanntmachungen4

Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1SicherungsmaßnahmenAz. 810 IN 1656/24 F-33-

    810 IN 1656/24 F-33-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Flagge Transporte GmbH, Schumannstraße 27, 60325 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 135627), vertr. d.: Kai Flagge, Eichelgasse 7, 97877 Wertheim, (Geschäftsführer), ist am 03.06.2025 um 12:45 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche, Hynspergstraße 24, 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 95 91 10 0, Fax: 069/ 95 91 10 80, E-Mail: mail@hgw.de, Internet: www.hgw.de bestellt worden. Amtsgericht Frankfurt am Main, 03.06.2025

  2. Nr. 2EröffnungenAz. 810 IN 1656/24 F-9-5

    810 IN 1656/24 F-33-: In dem Insolvenzverfahren Flagge Transporte GmbH, Schumannstraße 27, 60325 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 135627), vertreten durch: Kai Flagge, Aschaffenburger Straße 110, 64832 Babenhausen, (Geschäftsführer), wurde am 11.05.2026 um 10:40 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt: Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche, Hynspergstraße 24, 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 95 91 10 0, Fax: 069/ 95 91 10 80, E-Mail: mail@hgw.de, Internet: www.hgw.de. Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter. Mit diesem Verfahren werden die weiteren Verfahren 810 IN 266/25 F-33- und 810 IN 599/26 F-33- verbunden. Das Verfahren 810 IN 1656/24 F-33- führt. Hinweise: Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 11.05.2026

  3. Nr. 3EröffnungenAz. 810 IN 1656/24 F-9-5

    810 IN 1656/24 F-9-5: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Flagge Transporte GmbH, Schumannstraße 27, 60325 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 135627), vertr. d.: Kai Flagge, Aschaffenburger Straße 110, 64832 Babenhausen, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom 11.05.2026 berichtigt worden. Es wird nicht das Verfahren 810 IN 599/26 F-33-, sondern das Verfahren 810 IN 599/25 F-33- zum hiesigen Verfahren verbunden. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Frankfurt am Main, 12.05.2026

  4. Nr. 4EröffnungenAz. 810 IN 1656/24 F-9-5

    810 IN 1656/24 F-9-5 Am 11.05.2026 um 10:40 Uhr ist das Insolvenzverfahren Flagge Transporte GmbH, Schumannstraße 27, 60325 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 135627), vertreten durch: Kai Flagge, Aschaffenburger Straße 110, 64832 Babenhausen, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche, Hynspergstraße 24, 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 95 91 10 0, Fax: 069/ 95 91 10 80, E-Mail: mail@hgw.de, Internet: www.hgw.de Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO. Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei dem Insolvenzverwalter vorzunehmen. Anmeldefrist: 27.07.2026 Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 10.08.2026 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen: * Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO) * Wahl eines Gläubigerausschusses * Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) * Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens * gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt. Amtsgericht Frankfurt am Main, 12.05.2026

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

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