Fahrenheit GmbH
Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Fahrenheit GmbH mit Sitz in Perleberg (Amtsgericht Neuruppin, HRB 8385 NP). 1 Bekanntmachung vom 20. April 2026 bis 20. April 2026.
Stammdaten
| Sitz | Perleberg |
|---|---|
| Gericht | Amtsgericht Neuruppin |
| Aktenzeichen | 15 IN 163/24 |
| Handelsregister | Neuruppin, HRB 8385 NP |
| Bundesland | Brandenburg |
| Branche | Automotive (Hersteller, Zulieferer & Handel) |
| Zeitraum | 20. April 2026 – 20. April 2026 |
| Bekanntmachungen | 1 |
Bekanntmachungen im Überblick
Bekanntmachungen im Detail
Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de- Nr. 1Abweisungen mangels MasseAz. 15 IN 163/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren Friedrich Habliczek Privatstiftung, Badenbergergasse 7/3/26, A- 234 Mödling/Österreich - Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Timo Kühnel, Reuchlinstraße 10, 10553 Berlin - - Gläubiger - gegen Fahrenheit GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 8385 NP), Hamburger Straße 64/65, 19348 Perleberg, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Milan Stankovic, Karl-Marx-Straße 33, 19322 Wittenberge, - Schuldnerin - wird der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin mangels Masse abgewiesen. Die am 8.12.2025 angeordneten Sicherungsmaßnahmen werden aufgehoben. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben. Die sofortige Beschwerde ist durch Einreichung einer in deutscher Sprache verfassten Beschwerdeschrift beim Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Str. 18a, 16816 Neuruppin binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung einzulegen. Die Zustellung kann mit einheitlicher Wirkung gegen alle Beteiligten durch die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 3 InsO (www.insolvenzbekanntmachungen.de) ersetzt werden. Sie gilt dann als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind (§ 9 Abs. 1 Satz 3 InsO). Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Beschwerdefrist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann entweder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle, in schriftlicher Form, auch per Telefax, oder in elektronischer Form eingelegt werden. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung, ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseiten www.justiz.de und www.erv.brandenburg.de verwiesen. Neuruppin, den 2.4.2026 15 IN 163/24
Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.