Unternehmensinsolvenz

Euro Automobile Rumplasch KG

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Euro Automobile Rumplasch KG mit Sitz in Cottbus (Amtsgericht Cottbus, HRA 1385). 4 Bekanntmachungen vom 21. Januar 2025 bis 24. März 2026.

Stammdaten

SitzCottbus
GerichtAmtsgericht Cottbus
Aktenzeichen63 IN 289/24
HandelsregisterCottbus, HRA 1385
BundeslandBrandenburg
BrancheAutomotive (Hersteller, Zulieferer & Handel)
Zeitraum21. Januar 2025 – 24. März 2026
Bekanntmachungen4

Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1SicherungsmaßnahmenAz. 63 IN 289/24

    In dem Verfahren zur Prüfung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Euro Automobile Rumplasch KG (HRA 1385 CB), vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter Herrn Reinhold Müller, Am Telering 04, 03051 Cottbus OT Gallinchen ist heute, am 16.01.2025, um 15.00 Uhr Herr Rechtsanwalt Holger Neumann, Pariser Straße 42, 10707 Berlin zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden und ein Zustimmungsvorbehalt angeordnet worden (§§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 22 InsO). Gemäß § 22 Abs. 2 InsO wird angeordnet, dass die Verwaltungs- und Verfügungs-befugnis an den im Besitz der Schuldnerin auf dem Geschäftsgrundstück in 03051 Cottbus, Telering 04 befindlichen Kraftfahrzeugen sowie den dazugehörigen Schlüsseln und Papieren auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übergeht. Er wird ermächtigt, die genannten Sachen seinerseits in Besitz zu nehmen. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, oder bei Verfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt worden sind, auch beim Landgericht Cottbus, Gerichtsstraße 3-4, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de) Amtsgericht Cottbus, 63 IN 289/24

  2. Nr. 2EröffnungenAz. 63 IN 289/24

    In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Euro Automobile Rumplasch KG, Am Telering 4, 03051 Cottbus, HRA 1385 Registergericht Cottbus, Gegenstand: Autohandel, Kfz-Reparaturen, vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter Herrn Reinhold Müller, wurde am 07.04.2025, um 09:12 Uhr, das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Holger Neumann, Pariser Straße 42, 10707 Berlin. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 13.05.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Verwalter anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen. Der Insolvenzverwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Er muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg i. S. d. § 130 a ZPO für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130 a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; § 173 ZPO bleibt davon unberührt. Die Forderungen nachrangiger Gläubiger sind nur anzumelden, soweit das Insolvenzgericht besonders zur Anmeldung dieser Forderungen auffordert. Bei der Anmeldung solcher Forderungen ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen. Die Tabelle und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 27.05.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, niedergelegt. Es wurde das mündliche Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 Satz 2 InsO). Der Termin zur ersten Gläu-bigerversammlung, in der die angemeldeten Forderung geprüft werden und auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird, ist am Mittwoch, 25. Juni 2025, 10:00 Uhr, Saal 030 (Thiemstraße 130)). Der Termin dient zugleich der Beschlussfassung der Gläubiger über die Person des Verwalters, die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), die Verwertung der Masse (§§ 149, 159 bis 163, InsO), die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO), den Gläubigerausschuss. Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig gilt die Zustimmung hinsichtlich der Beschlussfassung nach § 160 InsO als erteilt. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO). Rechtmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de) Es ist in allen Häusern des Amtsgerichtes Cottbus sicherheitsbedingt mit Einlasskontrollen und hiermit einhergehenden Zeitverzögerungen zu rechnen. Kalkulieren Sie dies unbedingt bei Ihrer Anreise ein. Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Auskunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden. Amtsgericht Cottbus, 7. April 2025, Az.: 63 IN 289/24

  3. Nr. 3SonstigesAz. 63 IN 289/24

    In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Euro Automobile Rumplasch KG, Am Telering 4, 03051 Cottbus, ist am 30.04.2025 bei Gericht die Anzeige des Verwalters eingegangen, dass die Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO). 63 IN 289/24 Cottbus, den 7. Mai 2025

  4. Nr. 4Entscheidungen im VerfahrenAz. 63 IN 289/24

    In dem Regelinsolvenzverfahren in der Euro Automobile Rumplasch KG, (Registergericht: Amtsgericht Cottbus HRA 1385 CB), vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter Herrn Reinhold Müller, Chausseestr. 60, 03051 Cottbus, Sitz der KG: Am Telering 4, 03051 Cottbus OT Gallinchen, wird das Rubrum wie folgt geändert: Partikularinsolvenzverfahren über das von Herrn Reinhold Müller, geboren am 11.03.1957, Chausseestraße 60, 03051 Cottbus, angewachsene Vermögen der Euro Automobile Rumplasch KG, vormals eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Cottbus, HRA 1385. Amtsgericht Cottbus, 05.03.2026, 63 IN 289/24

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

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