Unternehmensinsolvenz

EUBITEC GmbH

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für EUBITEC GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 142645). 2 Bekanntmachungen vom 24. Juni 2026 bis 25. Juni 2026.

Stammdaten

SitzFrankfurt am Main
GerichtAmtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen810 IN 1922/25 E-15-8
HandelsregisterFrankfurt am Main, HRB 142645
BundeslandHessen
BranchePharma, Chemie & Kunststoffe (Wichtige Kombi, da oft ähnliche Lieferketten)
Zeitraum24. Juni 2026 – 25. Juni 2026
Bekanntmachungen2

Bekanntmachungen im Überblick

Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1EröffnungenAz. 810 IN 1922/25 E-15-8

    810 IN 1922/25 E-15-8: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der EUBITEC AG, Großer Hasenpfad 80a, 60598 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 120718), vertr. d.: Dr. Taskin Tasan, Großer Hasenpfad 80a, 60598 Frankfurt am Main, (Vorstand), ist der Beschluss vom 15.06.2026 berichtigt worden. 1. Die richtige Bezeichnung der Schuldnerin lautet "EUBITEC GmbH" statt "EUBITEC AG". 2. Statt HRB 120718 muss es richtig heißen: HRB 142645 Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Frankfurt am Main, 23.06.2026

  2. Nr. 2EröffnungenAz. 810 IN 1922/25 E-15-8

    810 IN 1922/25 E-15-8: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der EUBITEC GmbH, Großer Hasenpfad 80a, 60598 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 142645), vertr. d.: Dr. Taskin Tasan, (Vorstand), wird der Terminierungsbeschluss vom 16.06.2026 hinsichtlich des Rubrums wie folgt berichtigt: 1. Die richtige Bezeichnung der Schuldnerin lautet "EUBITEC GmbH" statt "EUBITEC AG". 2. Statt HRB 120718 muss es richtig heißen: HRB 142645. G r ü n d e : Die Berichtigung erfolgt analog § 319 Abs. 1 ZPO aufgrund einer einem Schreib- oder Rechenfehler ähnlichen offenbaren Unrichtigkeit. Der antragstellende Geschäftsführer hat Firma und Registernummer in seinem Antrag nicht aktualisiert. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main oder dem Landgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Frankfurt am Main, 24.06.2026

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

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