EUBITEC AG
Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für EUBITEC AG mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 120718). 2 Bekanntmachungen vom 16. Juni 2026 bis 17. Juni 2026.
Stammdaten
| Sitz | Frankfurt am Main |
|---|---|
| Gericht | Amtsgericht Frankfurt am Main |
| Aktenzeichen | 810 IN 1922/25 E-15-8 |
| Handelsregister | Frankfurt am Main, HRB 120718 |
| Bundesland | Hessen |
| Branche | Pharma, Chemie & Kunststoffe (Wichtige Kombi, da oft ähnliche Lieferketten) |
| Zeitraum | 16. Juni 2026 – 17. Juni 2026 |
| Bekanntmachungen | 2 |
Bekanntmachungen im Überblick
Bekanntmachungen im Detail
Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de- Nr. 1EröffnungenAz. 810 IN 1922/25 E-15-8
810 IN 1922/25 E-77-: In dem Insolvenzverfahren EUBITEC AG, Großer Hasenpfad 80a, 60598 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 120718), vertreten durch: Dr. Taskin Tasan, Großer Hasenpfad 80a, 60598 Frankfurt am Main, (Vorstand), wurde am 15.06.2026 um 14:15 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Zur Insolvenzverwalterin wurde bestellt: Rechtsanwältin Fatma Kreft, Prof. Schmidt Insolvenzverwalter Rechtsanwälte, Hahnstraße 68-70, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 90 01 92 0 60, Fax: 069/ 90 01 92 0 89, E-Mail: frankfurt@tbs-insolvenzverwalter.de. Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der Insolvenzverwalterin übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der Insolvenzverwalterin. Hinweise: Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 15.06.2026
- Nr. 2EröffnungenAz. 810 IN 1922/25 E-15-8
810 IN 1922/25 E-15-8 Am 15.06.2026 um 14:15 Uhr ist das Insolvenzverfahren EUBITEC AG, Großer Hasenpfad 80a, 60598 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 120718), vertreten durch: Dr. Taskin Tasan, Großer Hasenpfad 80a, 60598 Frankfurt am Main, (Vorstand), eröffnet worden. Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Fatma Kreft, Prof. Schmidt Insolvenzverwalter Rechtsanwälte, Hahnstraße 68-70, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 90 01 92 0 60, Fax: 069/ 90 01 92 0 89, E-Mail: frankfurt@tbs-insolvenzverwalter.de Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO. Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei der Insolvenzverwalterin vorzunehmen. Anmeldefrist: 31.08.2026 Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 14.09.2026 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen: * Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO) * Wahl eines Gläubigerausschusses * Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) * Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens * gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt. Amtsgericht Frankfurt am Main, 16.06.2026
Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.