ETIK Aufzugsservice GmbH
Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für ETIK Aufzugsservice GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 137467). 2 Bekanntmachungen vom 12. Mai 2026 bis 07. Juli 2026.
Stammdaten
| Sitz | Frankfurt am Main |
|---|---|
| Gericht | Amtsgericht Frankfurt am Main |
| Aktenzeichen | 810 IN 511/26 E-77- |
| Handelsregister | Frankfurt am Main, HRB 137467 |
| Bundesland | Hessen |
| Branche | Baugewerbe & Handwerk (Inkl. Baunebengewerbe) |
| Zeitraum | 12. Mai 2026 – 07. Juli 2026 |
| Bekanntmachungen | 2 |
Bekanntmachungen im Überblick
Bekanntmachungen im Detail
Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de- Nr. 1SicherungsmaßnahmenAz. 810 IN 511/26 E-77-
810 IN 511/26 E-77-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ETIK Aufzugsservice GmbH, Untermainkai 83a, 60329 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 137467), vertr. d.: Lyudmyla Fink, (Geschäftsführerin), ist am 12.05.2026 um 09:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Eliza Kryc, MTJZ, Nibelungenplatz 3, 60318 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 90 55 99 49, Fax: 069/ 90 55 99 55, E-Mail: insolvenzverwaltung@mtjz.de, Internet: www.mtjz.de bestellt worden. Amtsgericht Frankfurt am Main, 12.05.2026
- Nr. 2EröffnungenAz. 810 IN 511/26 E-77-
810 IN 511/26 E-77-: In dem Insolvenzverfahren ETIK Aufzugsservice GmbH, Untermainkai 83a, 60329 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 137467), vertreten durch: Lyudmyla Fink, (Geschäftsführerin), wurde am 07.07.2026 um 09:16 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Zur Insolvenzverwalterin wurde bestellt: Rechtsanwältin Eliza Kryc, MTJZ, Nibelungenplatz 3, 60318 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 90 55 99 49, Fax: 069/ 90 55 99 55, E-Mail: insolvenzverwaltung@mtjz.de, Internet: www.mtjz.de. Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der Insolvenzverwalterin übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der Insolvenzverwalterin. Mit diesem Verfahren wird das weitere Verfahren 810 IN 864/26 E-77 verbunden. Das Verfahren 810 IN 511/26 E-77- führt. Hinweise: Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 07.07.2026
Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.