Unternehmensinsolvenz

ELGASTRONOMY UG (haftungsbeschränkt)

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für ELGASTRONOMY UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Magdeburg (Amtsgericht Magdeburg, HRB 25203). 3 Bekanntmachungen vom 01. September 2025 bis 13. Juli 2026.

Stammdaten

SitzMagdeburg
GerichtAmtsgericht Magdeburg
Aktenzeichen340 IN 38/25 (351)
HandelsregisterStendal, HRB 25203
BundeslandSachsen-Anhalt
BrancheGastronomie & Hotellerie
Zeitraum01. September 2025 – 13. Juli 2026
Bekanntmachungen3

Bekanntmachungen im Überblick

ELGASTRONOMY UG (haftungsbeschränkt) im Blick behalten

Erhalten Sie automatisch eine Benachrichtigung, sobald neue Insolvenzbekanntmachungen zu Ihren überwachten Unternehmen veröffentlicht werden — kostenlos für bis zu 10 Einheiten.

Keine Kreditkarte nötig · Jederzeit kündbar

Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1EröffnungenAz. 340 IN 38/25 (351)

    Amtsgericht Magdeburg: Über das Vermögen der ELGASTRONOMY UG (haftungsbeschränkt), Ebendorfer Straße 3, 39108 Magdeburg, Betreiben von Gastronomie-Unternehmen und Beteiligungen an solchen; Betrieb des Restaurants "Poseidon" unter der Geschäftsanschrift. (AG Stendal, HRB 25203), vertr. d.: Zhanna Rudakova, Freiherr-vom-Stein-Str. 9, 39108 Magdeburg, (Geschäftsführerin), ist am 27.08.2025 um 14:27 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Heitje Thürnagel, Bei der Hauptwache 2, 39104 Magdeburg, Tel.: 0391/5354-0, Fax: 0391/5354-100, E-Mail: HThuernagel@schultze-braun.de, Internet: www.schultze-braun.de. Die Gläubiger werden aufgefordert Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 16.10.2025 anzumelden; der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Das schriftliche Verfahren ist angeordnet (§ 5 InsO). Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 13.11.2025. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: a) Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, b) Anträge über die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO), die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan, die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO), Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO), eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung. Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (16.10.2025) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (13.11.2025), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt. Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, werden darauf hingewiesen, dass sie unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt. Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Hinweis: Informationen nach Art. 13 und 14 der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) finden Sie unter dem Link https://ag-md.sachsen-anhalt.de/amtsgericht/datenschutzerklaerung/. - 29.08.2025 - (340 IN 38/25 (351))

  2. Nr. 2SonstigesAz. 340 IN 38/25 (351)

    340 IN 38/25 (351): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ELGASTRONOMY UG (haftungsbeschränkt), Ebendorfer Straße 3, 39108 Magdeburg, Betreiben von Gastronomie-Unternehmen und Beteiligungen an solchen; Betrieb des Restaurants "Poseidon" unter der Geschäftsanschrift. (AG Stendal, HRB 25203), vertr. d.: Zhanna Rudakova, Freiherr-vom-Stein-Str. 9, 39108 Magdeburg, (Geschäftsführerin), ist das schriftliche Verfahren angeordnet. Zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen sowie nachträglicher Änderungen bereits angemeldeter Forderungen wird ein besonderer Prüftermin bestimmt. Die Widerspruchsfrist endet am 17.09.2026. Die Tabelle, die Anmeldungen sowie die beigefügten Urkunden liegen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus. Amtsgericht Magdeburg, 13.07.2026

  3. Nr. 3SonstigesAz. 340 IN 38/25 (351)

    340 IN 38/25 (351): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ELGASTRONOMY UG (haftungsbeschränkt), Ebendorfer Straße 3, 39108 Magdeburg, Betreiben von Gastronomie-Unternehmen und Beteiligungen an solchen; Betrieb des Restaurants "Poseidon" unter der Geschäftsanschrift. (AG Stendal, HRB 25203), vertr. d.: Zhanna Rudakova, Freiherr-vom-Stein-Str. 9, 39108 Magdeburg, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen: Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag der Insolvenzverwalterin vom 08.05.2026 Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben. Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus. Amtsgericht Magdeburg, 13.07.2026

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

ELGASTRONOMY UG (haftungsbeschränkt) überwachen

Registrieren Sie sich kostenlos und lassen Sie sich bei neuen Bekanntmachungen automatisch informieren. Oder prüfen Sie Unternehmen direkt beim Surfen — mit unserer kostenlosen Browser-Extension.

Keine Kreditkarte nötig
In 2 Minuten startklar
Jederzeit kündbar