Eigenheim Union 1898 dritte Massivhaus GmbH
Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Eigenheim Union 1898 dritte Massivhaus GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg (Berlin), HRB 36995). 3 Bekanntmachungen vom 08. August 2025 bis 23. Juni 2026.
Stammdaten
| Sitz | Berlin |
|---|---|
| Gericht | Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) |
| Aktenzeichen | 3615 IN 2155/25 |
| Handelsregister | Berlin, HRB 36995 |
| Bundesland | Berlin |
| Branche | Immobilienwesen & Gebäudemanagement |
| Zeitraum | 08. August 2025 – 23. Juni 2026 |
| Bekanntmachungen | 3 |
Bekanntmachungen im Überblick
Bekanntmachungen im Detail
Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de- Nr. 1EröffnungenAz. 3615 IN 2155/25
3615 IN 2155/25 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Eigenheim Union 1898 dritte Massivhaus GmbH, Kirchstraße 1, 15806 Zossen, vertreten durch die Geschäftsführer Vincent Busch, Ireneusz Tomasz Milewski und Thomas Zienterski Registergericht: Amtsgericht Potsdam Register-Nr.: HRB 36995 Geschäftszweig: Immobilien, Bauträger - Schuldnerin - | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 31.07.2025 um 16.00 Uhr eröffnet. 2. Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt: Rechtsanwältin Dr. Petra Hilgers Düsseldorfer Straße 38, 10707 Berlin 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 24.10.2025 bei der Insolvenzverwalterin schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, die Insolvenzverwalterin kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Die Insolvenzverwalterin muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen der Insolvenzverwalterin oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. 4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf Freitag, 12.09.2025, 11:15 Uhr, Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg 5. Prüfungstermin wird anberaumt auf Freitag, 05.12.2025, 11:00 Uhr, Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind der Insolvenzverwalterin unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 8. Die Insolvenzverwalterin wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 9. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 05.08.2025
- Nr. 2SonstigesAz. 3615 IN 2155/25
3615 IN 2155/25 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Eigenheim Union 1898 dritte Massivhaus GmbH, Kirchstraße 1, 15806 Zossen, vertreten durch die Geschäftsführer Vincent Busch, Ireneusz Tomasz Milewski und Thomas Zienterski Registergericht: Amtsgericht Potsdam Register-Nr.: HRB 36995 - Schuldnerin - | hat die Insolvenzverwalterin am 28.04.2026 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO. Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 07.05.2026
- Nr. 3SonstigesAz. 3615 IN 2155/25
3615 IN 2155/25 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Eigenheim Union 1898 dritte Massivhaus GmbH, Kirchstraße 1, 15806 Zossen, vertreten durch die Geschäftsführer Vincent Busch, Ireneusz Tomasz Milewski und Thomas Zienterski Registergericht: Amtsgericht Potsdam Register-Nr.: HRB 36995 | | Aufgrund des Antrages der Insolvenzverwalterin wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über Zustimmung zu der mit Kaufvertrag des Notars Dr. Dirk Breithaupt zur UVZ-Nr. 502/2026 am 28.05.2026 erfolgten Veräußerung der Landwirtschaftsfläche „Die Keilstücken“, verzeichnet im Grundbuch von Friedersdorf des Amtsgerichts Königs Wusterhausen, Blatt 1731, zu einem Kaufpreis von € 6.500,00 das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 02.07.2026 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen. Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin erhoben werden. Einwendungen sind glaubhaft zu machen. Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden. Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt. | Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 22.06.2026
Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.