Unternehmensinsolvenz

eFF Hausbau GmbH

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für eFF Hausbau GmbH mit Sitz in Bestensee (Amtsgericht Cottbus, HRB 9931). 2 Bekanntmachungen vom 09. April 2025 bis 16. März 2026.

Stammdaten

SitzBestensee
GerichtAmtsgericht Cottbus
Aktenzeichen63 IN 74/25
HandelsregisterCottbus, HRB 9931
BundeslandBrandenburg
BrancheBaugewerbe & Handwerk (Inkl. Baunebengewerbe)
Zeitraum09. April 2025 – 16. März 2026
Bekanntmachungen2

Bekanntmachungen im Überblick

Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1EröffnungenAz. 63 IN 74/25

    In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der eFF Hausbau GmbH (Registergericht: Amtsgericht Cottbus HRB 9931 CB), Geschäftszweig: Betreuung und Koordinierung von Bauleistungen jeder Art sowohl im eigenen als auch im fremden Namen, die Verrichtung von Maurer-, Betonarbeiten u. a., vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Heiko Flieger, Motzener Str. 2 a, 15741 Bestensee wurde am 04.04.2025, um 12:15 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung das Insolvenzverfahren eröffnet. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Knut Rebholz, Gerichtsplatz 7, 03046 Cottbus. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 23.05.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen. Der Insolvenzverwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Er muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg i. S. d. § 130 a ZPO für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130 a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; § 173 ZPO bleibt davon unberührt. Die Forderungen nachrangiger Gläubiger sind nur anzumelden, soweit das Insolvenzgericht besonders zur Anmeldung dieser Forderungen auffordert. Bei der Anmeldung solcher Forderungen ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 03.06.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, niedergelegt. Berichts- und Prüfungsstichtag (§§ 5 Abs. 2 Satz 1, 156, 176 InsO) ist Mittwoch, der 25. Juni 2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet oder der Prüfung von nachträglich angemeldeten Forderungen widerspricht, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Anträge zur Beschlussfassung über die Person des Insolvenzverwalters, ggf. den Gläubigerausschuss, die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), die Verwertung der Masse (§§ 149, 159 bis 163 InsO), die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO) sind bis zum Prüfungsstichtag beim Insolvenzgericht einzureichen. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO). Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de). Amtsgericht Cottbus, den 04.04.2025 Az.: 63 IN 74/25

  2. Nr. 2Entscheidungen im VerfahrenAz. 63 IN 74/25

    In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der eFF Hausbau GmbH (Registergericht: Amtsgericht Cottbus HR B 9931 CB), vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Heiko Flieger, Motzener Str. 2 a, 15741 Bestensee wird angeordnet, dass das weitere Insolvenzverfahren mündlich durchgeführt wird. Dies ist zur Förderung des Verfahrensablaufs angezeigt. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Rechtsmittelfrist. Die Erinnerung ist beim Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Erinnerung kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de). Amtsgericht Cottbus, den 7. März 2026 Az.: 63 IN 74/25

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

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