Unternehmensinsolvenz

E & S Gebäudereinigung UG (haftungsbeschränkt) i. L.

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für E & S Gebäudereinigung UG (haftungsbeschränkt) i. L. mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 114477). 2 Bekanntmachungen vom 10. Juni 2026 bis 22. Juni 2026.

Stammdaten

SitzKöln
GerichtAmtsgericht Köln
HandelsregisterKöln, HRB 114477
BundeslandNordrhein-Westfalen
BrancheSonstige Dienstleistungen (Kultur, Sport, Reinigung, Sicherheit, Wellness)
Zeitraum10. Juni 2026 – 22. Juni 2026
Bekanntmachungen2

Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1Abweisungen mangels MasseAz. 70c IN 156/25

    Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 156/25 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren AOK Rheinland / Hamburg Regionaldirektion Düsseldorf, Kasernenstr. 61, 40213 Düsseldorf - Gläubiger - gegen die E & S Gebäudereinigung UG (haftungsbeschränkt) i. L., Stormstr. 17, 50997 Köln, gesetzlich vertreten durch den Liquidator Herrn Buhara Okur - Schuldnerin - wird der am 28.10.2025 eingegangene Antrag der Gläubigerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin mangels Masse abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Schuldnerin. Gründe: Die Entscheidung beruht auf § 26 Abs. 1 InsO. Nach den Feststellungen des Gerichts liegt bei der Schuldnerin zwar ein Eröffnungsgrund vor, doch wird das schuldnerische Vermögen voraussichtlich nicht ausreichen, um nach der Eröffnung die Kosten des Insolvenzverfahrens (§ 54 InsO) zu decken. Dies ergibt sich insbesondere aus dem schriftlichen Gutachten des vom Gericht in dem Parallelverfahren 70c IN 178/25 beauftragten Sachverständigen Christoph Nüsser, Rechtsanwalt, Wankelstr. 9, 50996 Köln vom 12.05.2026. Ein ausreichender Kostenvorschuss ist nicht gezahlt worden. Die Kostenentscheidung beruht auf § 4 InsO, § 91 ZPO sowie auf § 58, §§ 23, 29 GKG. Gegenstandswert (§ 58 GKG): 500,00 €. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Antragstellerin/dem Antragsteller und, wenn die Abweisung des Antrags nach § 26 InsO erfolgt, der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 1 InsO zu. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Gegen die Streitwertfestsetzung ist die Beschwerde gem. §§ 58; 68 GKG an das Amtsgericht Köln statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Die Beschwerde ist spätestens innerhalb von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Ist der Streitwert später als einen Monat vor Ablauf dieser Frist festgesetzt worden, so kann die Beschwerde noch innerhalb eines Monats nach Zustellung oder formloser Mitteilung des Festsetzungsbeschlusses eingelegt werden. Die sofortige Beschwerde wie auch die Streitwertbeschwerde müssen die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde bzw. Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Amtsgericht Köln, 09.06.2026

  2. Nr. 2Abweisungen mangels MasseAz. 70c IN 178/25

    Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 178/25 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Register des Amtsgerichts Köln unter HRB 114477 eingetragenen E & S Gebäudereinigung UG (haftungsbeschränkt) i. L., Stormstr. 17, 50997 Köln, gesetzlich vertreten durch den Liquidator Herrn Buhara Okur, Stormstr. 17, 50997 Köln Geschäftszweig: Gebäudereinigung & Pförtnerdienste. ist der am 19.12.2025 bei Gericht eingegangene Antrag der Schuldnerin vom 19.12.2025 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen durch Beschluss vom 09.06.2026 mangels Masse abgewiesen worden. Amtsgericht Köln, 09.06.2026

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

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